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Abmeldung via eUmzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute!

Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder Aufenthalt in Egerkingen aufgeben, müssen Sie sich von Gesetzes wegen innert 14 Tagen abmelden (§ 3 Abs. 2 Gemeindegesetz, BGS 131.1). Die Anmeldung am neuen Wohnort kann erst erfolgen, wenn Sie sich bei uns abgemeldet haben. 

Ihren Wegzug können Sie elektronisch via eUmzug melden. Eine persönliche Vorsprache am Schalter ist (mit wenigen Ausnahmen) nicht mehr nötig. 

Wer kann eUmzug nutzen?

  • Schweizer*innen 
  • EU-/EFTA-Staatsangehörige mit Ausweis B oder C


Was gilt es bei der Abmeldung via eUmzug zu beachten?

  • Die Abmeldung via eUmzug ist nur möglich, wenn die neue Wohngemeinde diesen Dienst ebenfalls anbietet.
  • Ihren Heimatschein stellen wir direkt der neuen Wohngemeinde zu. 
  • EU-/EFTA-Staatsangehörige, welche ausserkantonal wegziehen, haben nach erfolgter Abmeldung der neuen Wohngemeinde umgehend den Original-Ausländerausweis einzureichen.


ABMELDUNGEN INS AUSLAND
Eine Abmeldung ins Ausland ist nur persönlich am Schalter möglich.
Bei einem Wegzug ins Ausland müssen Sie vorzeitig Ihre Steuererklärung einreichen, zudem benötigen wir Ihre neue Wohnadresse im Ausland und eine Korrespondenzadresse in der Schweiz.
Bitte vereinbaren Sie mit der Verwaltung mindestens einen Monat vor dem geplanten Wegzug einen Termin, damit wir gemeinsam mit Ihnen die notwendigen Schritte besprechen können.

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