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Abstimmungen und Wahlen

Abstimmen und wählen bedeutet, Staat und Gemeinde aktiv mitzugestalten. Versäumen Sie deshalb keinen Gang zur Urne. Das Wahl-/Stimmlokal befindet sich im Parterre der Gemeindeverwaltung an der Bahnhofstrasse 22 und ist am Abstimmungssonntag jeweils von 10.00 - 11.00 Uhr geöffnet.

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Diese werden jeweils im Anschlagkasten beim Eingang der Gemeindeverwaltung sowie auf der Gemeindewebsite und via App Gemeinde News publiziert.

Jede Person, die über einen gültigen Stimmrechtsausweis verfügt, ist stimm- und wahlberechtigt. 

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben, können Sie bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Zentrale Dienste, ein Duplikat beantragen. Dieses ist persönlich auf der Gemeindeverwaltung abzuholen und Sie müssen sich mit Identitätskarte oder Pass ausweisen.

Was ist beim Wählen und Abstimmen zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Fach des Zustellkuverts ohne Sichtfenster.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und stecken Sie diesen in das Fach des Zustellkuverts mit Sichtfenster, sodass die Adresse des Wahlbüros sichtbar ist.
  4. Kann der/die Stimmberechtigte wegen Krankheit, Invalidität etc. nicht eigenhändig unterschreiben, hat eine Vertrauensperson auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises ihren Name und Vornamen, ihre Adresse sowie ihre Unterschrift anzubringen. 
  5. Kleben Sie das Zustellkuvert zu, versenden Sie dieses per Post (Kuvert bitte genügend frankieren und rechtzeitig der Post übergeben) oder werfen Sie dieses bis spätestens am Abstimmungssamstag, 21.00 Uhr, in den Abstimmungsbriefkasten im Eingangsbereich der Gemeindeverwaltung ein.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:

  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • das Zustellkuvert nicht verschlossen ist
  • das Zustellkuvert verspätet eintrifft
  • ein anderes als das offizielle Zustellkuvert benutzt wird
  • das Zustellkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält

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