Schulzahnpflegereglement
Die Einwohnergemeinde Egerkingen unterhält für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen der Gemeinde einen schulzahnärztlichen Dienst.
Die Schulzahnpflege bezweckt, Zahnschäden und ihre Folgen durch vorbeugende Massnahmen und Behandlungen zu verhindern.
Die Einwohnergemeinde ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Schulzahnpflege und regelt diese im Schulzahnpflegereglement und in der Schulzahnpflegeverordnung.
Informationen
- Datum
- 1. August 2026
- Herausgeber/-in
- Einwohnergemeinde Egerkingen
- Autor/-in
- Einwohnergemeinde Egerkingen
Dokumente
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| Schulzahnpflegereglement (PDF, 345 kB) | Download | 0 | Schulzahnpflegereglement |
Zugehörige Objekte
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