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Schulzahnpflegereglement

Die Einwohnergemeinde Egerkingen unterhält für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen der Gemeinde einen schulzahnärztlichen Dienst.

Die Schulzahnpflege bezweckt, Zahnschäden und ihre Folgen durch vorbeugende Massnahmen und Behandlungen zu verhindern.

Die Einwohnergemeinde ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Schulzahnpflege und regelt diese im Schulzahnpflegereglement und in der Schulzahnpflegeverordnung.

 

Informationen

Datum
1. August 2026
Herausgeber/-in
Einwohnergemeinde Egerkingen
Autor/-in
Einwohnergemeinde Egerkingen

Dokumente

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Schulzahnpflegereglement (PDF, 345 kB) Download 0 Schulzahnpflegereglement

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