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Feuerwerksbewilligung beantragen

Gemäss Polizeireglement der Einwohnergemeinde Egerkingen ist das Abbrennen von Feuerwerk bewilligungspflichtig. Die Bewilligungsgebühr beträgt CHF 100.-.

Für die Bewilligung eines Feuerwerks ist der Abteilung Bau spätestens 10 Arbeitstage vor dem Anlass das nachstehende Formular einzureichen.

Informationen zum Thema «Veranstaltungen sicher durchführen» finden Sie unter: www.event-safety-security.ch.

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