Wildhüter/Jagdaufsicht
Bei Wildschäden wenden Sie sich bitte an unsere Jagdaufseher:
| Mollet Mike | 079 547 16 23 |
| Zurflüh Marcel | 079 679 79 99Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. |
wichtig
Bei Wildunfällen ist immer die Polizei (Tel. 117) zu verständigen. Die Polizei bietet anschliessend die zuständige Jagdaufsicht auf. Wer die sofortige Meldung bei der Polizei unterlässt und sich vom Unfallort entfernt, macht sich strafbar. Das Polizeiprotokoll dient zudem als Grundlage für die Meldung von Sachschäden am Fahrzeug bei der Teil- oder Vollkaskoversicherung.
Informatives
Grundsätzliches:
-
Als Lenker trifft Sie keine juristische Schuld. Für den Unfall wird niemand bestraft. Die Meldung muss jedoch umgehend erfolgen.
-
Unterlassen Sie die Meldung und fahren weiter, machen Sie sich strafbar. Dies gilt auch für Personen, die sich erst später melden. Ausreden wie Termine oder das pünktliche Erscheinen am Arbeitsplatz werden nicht anerkannt.
-
Es ist verboten, tote Tiere mitzunehmen oder verletzte Tiere zum Tierarzt zu bringen; beides gilt strafrechtlich als Wilderei.
Was tun nach einem Wildunfall?
-
Anhalten und den Warnblinker einschalten.
-
Warnweste anziehen und die Unfallstelle sichern (Pannendreieck).
-
Polizei unter Tel. 117 anrufen. Die Polizei bietet die zuständige Jagdaufsicht auf.
-
Sich dem Wildtier auf keinen Fall nähern! Versuchen Sie nicht, einem verletzten Tier zu helfen – dies versetzt das Tier zusätzlich in Angst und Stress.
-
Auf die Polizei oder die Jagdaufsicht warten.