Informationen aus dem Gemeinderat
Der Gemeinderat hat sich an seiner Sitzung vom 03.03.2021 mit nachstehenden Themen befasst und Folgendes beschlossen und/oder zur Kenntnis genommen:
Kenntnisnahme von den Optionen, welche aktuell für ein Kindergarten-Provisorium geprüft werden und Genehmigung eines Kredits von CHF 550'000.– zuhanden der a.o. Gemeindeversammlung vom 22.03.2021
Nach dem Standortentscheid für das Kindergarten-Provisorium auf der Wiese südlich des Zebra-Spielplatzes beim Kleinfeldschulhaus beauftragte die Kommission für öffentliche Bauten (ÖBK) den Architekten Mario Siegenthaler mit der detaillierten Planung des Provisoriums, insbesondere der Erschliessung des Standorts.
Am 02.03.2021 nahm die ÖBK den aktuellen Stand der Abklärungen zur Kenntnis und diskutierte das weitere Vorgehen. Bezüglich der Beschaffung des Provisoriums bestehen verschiedene Optionen - Kauf oder Miete von neuen oder Occasions-Containern - welche zurzeit bei diversen Anbietern geprüft werden. Bis zur a.o. Gemeindeversammlung vom 22.03.2021 sollen die Ergebnisse vorliegen, sodass die Stimmberechtigen an der GV noch im Detail orientiert werden können.
Bei Occasions-Containern besteht die Herausforderung darin, diese am vorgesehenen Standort südlich des Zebra-Spielplatzes platzieren zu können, sind die Platzverhältnisse doch beschränkt. Auch, dass sich mit einer bestehenden Anlage die Raumbedürfnisse der Schule Egerkingen abdecken lassen.
Bei neuen Containern gilt es zu berücksichtigen, dass diese allein noch keine Lösung darstellen, sondern ein aufwändiger und komplexer Innenausbau hinzukommt. Zudem muss die Dämmschicht auf die eingebaute Heizleistung abgestimmt sein und auch der sommerliche Wärmeschutz darf nicht vernachlässigt werden. Der Anbieter muss somit ein Gesamtpaket aus Raum und Infrastruktur anbieten.
Der Investitionsbedarf für den Erwerb einer neuen Containeranlage beträgt gemäss der bestehenden Kostenschätzung CHF 500'000.– und beinhaltet die Kosten für die Container, alle Vorbereitungsarbeiten (Erschliessung der Werkleitungen, Fundationen etc.) sowie die technischen Installationen wie Heizung und Elektroanlagen. Nicht eingerechnet sind die Kosten für Einrichtung/Möblierung, welche mit CHF 50'000.– veranschlagt werden.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Informationen der ÖBK zum aktuellen Stand der Planung. Trotz Zeitdruck sollen alle für die Einwohnergemeinde in Frage kommenden Optionen seriös geprüft werden, mit dem Ziel, nicht eine Luxusvariante umzusetzen, sondern jene mit dem besten Kosten-/Nutzenverhältnis. Gegenüber der Miete eines Provisoriums verschiebt sich das Kostenverhältnis bereits ab einer Zeitdauer von rund 2 Jahren zugunsten des Erwerbs der Anlage. Es wird damit gerechnet, dass diese rund 6 Jahre im Einsatz sein wird.
Nebst dem Kredit von CHF 500'000.– für das Kindergarten-Provisorium genehmigte der Gemeinderat auch einen Kredit von CHF 50'000.– für die Einrichtung/Möblierung. Die a.o. Gemeindeversammlung vom 22.03.2021 stimmt damit über einen Investitionskredit von insgesamt CHF 550'000.– ab.
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Gemeinderat: Daniel Müller, Ressortverantwortlicher Liegenschaften, Telefon, E-Mail
Verwaltung: Markus Thommen, Bereichsleiter Bau, Telefon, E-Mail
Wiederwahl von David Sassan Müller als Friedensrichter des Friedensrichterkreises Gäu für die Amtsperiode 2021/25 durch den Gemeinderat Egerkingen
Seit dem 01.07.2012 gilt der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Bildung eines Friedensrichterkreises Gäu, welchem die Gemeinden Egerkingen, Härkingen, Neuendorf und Niederbuchsiten angehören. Die Wahl des Friedensrichters obliegt den jeweiligen Gemeinderäten der Vertragsgemeinden, wählbar sind stimmberechtigte Einwohner aus allen Gemeinden des Friedensrichterkreises.
Seit Beginn der Legislatur 2017/21 ist David Sassan Müller aus Niederbuchsiten Friedensrichter des Kreises Gäu. Auf Anfrage teilte dieser mit, er stelle sich sehr gerne für weitere 4 Jahre als Friedensrichter zur Verfügung.
Der Gemeinderat von Egerkingen wählte David Sassan Müller aus Niederbuchsiten einstimmig für weitere 4 Jahre (2021/25) als Friedensrichter des Friedensrichterkreises Gäu.
Nach Zustimmung aller Gemeinderäte der Verbandsgemeinden wird das Wahlergebnis im Anzeiger Thal Gäu Olten publiziert.
Auskünfte erteilt Ihnen gerne:
Verwaltung: Elvira Biedermann, Bereichsleiterin Zentrale Dienste/Verwaltungsleiterin, Telefon, E-Mail
Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren; Planvorlage der SBB AG betreffend Egerkingen, Perronerhöhung P55: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der SBB AG zur Einsprache der Planungskommission vom 29.05.2020; aufgrund der Argumentation der SBB hält er an der Einsprache nicht weiter fest, stellt jedoch neue Forderungen
Im vorgenannten Plangenehmigungsverfahren hatte die Planungskommission der Einwohnergemeinde Egerkingen am 29.05.2020 gegen das vom 04.05. - 02.06.2020 in Egerkingen öffentlich aufgelegene Bauvorhaben der SBB AG betreffend Bahnhof Egerkingen, Perronerhöhung P55 mit neuer Rampe am Perron 2, Einsprache erhoben.
In ihrer Einsprache stellte die Planungskommission damals fest, mit dem umfangreichen Bauvorhaben für die Anpassung des Bahnhofs Egerkingen an die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes sei die Verhältnismässigkeit gegeben, die vor rund 70 Jahren erstellte Personenunterführung an die aktuell geltende Norm SN 640 246 anzupassen. Die Personenunterführung in der heutigen Dimension sei insbesondere bezüglich der Sicherheit wie auch der Aufenthaltsqualität für die heutigen Ansprüche an einen funktionierenden Bahnhof ungenügend. Auch könne diese den Mehrverkehr, den die mit dem Ausbauschritt 2035 vorgesehenen neuen Halte von Fernverkehrszügen (InterRegio) erzeugen wird, nicht aufnehmen. Die Planungskommission forderte deshalb den Ausbau der Personenunterführung in Bezug auf Breite und Höhe entsprechend den Soll-Massen der geltenden Norm SN 640 246.
Gleichzeitig bemängelte die Planungskommission die ungenügende Anzahl Abstellplätze - insgesamt 64 - welche gemäss Auflageprojekt neu für den Langsamverkehr vorgesehen sind. Bereits heute seien die Veloständer häufig überfüllt, mit Aufwertung des Bahnhofs Egerkingen und den zusätzlichen Halten von Fernverkehrszügen werde die Anzahl Pendler weiter zunehmen. Dabei wies die Kommission darauf hin, dass nicht nur Einwohner von Egerkingen sondern auch etliche Bewohner umliegender Gemeinden wie Härkingen und Neuendorf den Bahnhof mit dem Velo anfahren. Und verlangte eine Erhöhung der mit dem Umbau zu erstellenden Velo-Abstellplätze auf mindestens 150 Plätze.
Die SBB AG nahm Stellung zu den beiden Anträgen der Planungskommission und empfahl dem Bundesamt für Verkehr (BAV), die Einsprache abzulehnen. Ihre Haltung begründet sie wie folgt:
- Die bestehende Personenunterführung (Baujahr 1951) entspricht mit einer lichten Höhe von 2.20 m nicht mehr den aktuellen Normen. Im Rahmen der Gesamtbetrachtung wurde deshalb ein Neubau der Personenunterführung im vorliegenden Projekt geprüft. Der aktuelle technische Zustand der Personenunterführung ist gut und wurde mit der Zustandsklasse 2 als annehmbar bewertet. Im Rahmen des Projekts sind deshalb keine speziellen Massnahmen an der Personenunterführung nötig und die technische Restlebensdauer beträgt > 25 Jahre. Die standardisierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung spricht sich unter den gegebenen Umständen für den Beibehalt der bestehenden Personenunterführung aus. Deshalb wird diese im vorliegenden Projekt nicht vorzeitig erneuert und den aktuellen Normen angepasst.
Mit dem heute im Ausbauschritt 2035 angedachten Ausbau der Perronlänge auf 320 m wäre die heute bestehende Personenunterführung zum Zeitpunkt 2035 möglicherweise an der falschen Lage in Bezug zu dem dann neu zu erstellenden 320 m Perron (ausserhalb der Drittels Punkte des 320 m Perrons). Abschliessend kann dies jedoch erst mit Abschluss der Studie zum Ausbauschritt 2035 im Jahr 2026 gesagt werden. - Die Lage und Anzahl der Veloabstellplätze der SBB im Bahnhofsbereich sind nicht Bestandteil des vorliegenden Projektes, bei dem es um den behindertengerechten Ausbau des Bahnhofs geht. SBB Immobilien wird jedoch mit der Gemeinde Kontakt aufnehmen, um eine für beide Seiten gute Lösung in Bezug auf die Lage und Anzahl der Veloabstellplätze zu entwickeln. In diesem Zusammenhang sollen auch Regelungen zur Übernahme von Erstellungs- und Unterhaltskosten ausgearbeitet werden.
Für den Gemeinderat ist die Haltung der SBB nachvollziehbar, weshalb er an den Anträgen der Planungskommission in ihrer Einsprache vom 29.05.2020 nicht weiter festhält. In seiner Stellungnahme an das BAV fordert er aber eine frühzeitige Einbindung in den Planungsprozess der Projektierungsarbeiten für den Ausbauschritt 2035, damit diese auf die kommunalen Planungen abgestimmt werden können. Ebenfalls erwartet er, dass im Zuge dieses Ausbauschritts ein Ausbau der Personenunterführung nach den geltenden Normen erfolgt. Weiter fordert der Gemeinderat im Rahmen der aktuellen Verhandlungen über den Bahnhofvertrag seitens der SBB AG eine rasche Klärung der offenen Fragen zu den Velo-Abstellplätzen.
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Johanna Bartholdi, Ressortverantwortliche Präsidiales, Telefon, E-Mail
Verwaltung: Markus Thommen, Bereichsleiter Bau, Telefon, E-Mail
Die Post CH AG erachtet den Standort Egerkingen nach wie vor als ideal und plant Ende September 2021 einen Umbau der Postfiliale Egerkingen, zudem soll der Kundenservice nach Möglichkeit verbessert werden
Am 17.02.2021 informierten Vertreter der Post CH AG - Pascal Wiget, Leiter Gebiet Olten und Nilsu Damla Birgin, Leiterin Team Egerkingen - Gemeindepräsidentin Johanna Bartholdi über die Zukunft der Poststelle Egerkingen.
Zwar verzeichnet die Filiale bedingt durch die Coronapandemie rund 10 % weniger Kunden, deren Wichtigkeit wurde aber dennoch unterstrichen. Die Post CH AG erachtet den Standort Egerkingen nach wie vor als ideal und plant, die Filiale Ende September 2021 nach neuem Design, analog der Poststelle in Oensingen, umzubauen. Der Gemeinderat nahm diese Informationen erfreut zur Kenntnis.
Am 17.02.2021 ebenfalls thematisiert wurde der Kundenservice der Post CH AG. Die Einwohnergemeinde Egerkingen hatte sich im Januar 2021 schriftlich an die Post CH gewandt und die langen Wartezeiten beanstandet, von welchen nicht nur sie, sondern auch Privatpersonen und Gewerbetreibende betroffen sind. Bemängelt wurde auch, dass die Poststelle morgens neu erst ab 08.00 Uhr geöffnet hat, was als wenig kundenfreundlich für die doch zahlreichen gewerblich-industriellen Postkunden erachtet wird. Die Post CH AG wurde eindringlich aufgefordert, alles daran zu setzen, die wenig kundenfreundliche Situation zu verbessern. Dies insbesondere um zu vermeiden, dass sich Kunden von der Filiale Egerkingen abwenden und diese wegen sich verschlechternden Frequenzen geschlossen werden muss.
Die Vertreter der Post CH AG versicherten, die Post biete den Geschäftskunden Hand für individuelle Lösungen, wenn diese auf Dienstleistungen ausserhalb der normalen Öffnungszeiten angewiesen seien, bspw. durch Abhol-/Bringdienste. Zudem werde der von der Einwohnergemeinde Egerkingen vorgebrachte Verbesserungsvorschlag, bei hohem Publikumsaufkommen zusätzliche Schalter zu öffnen, geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt.
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Gemeinderat: Johanna Bartholdi, Ressortverantwortliche Präsidiales, Telefon, E-Mail
Verwaltung: Elvira Biedermann, Bereichsleiterin Zentrale Dienste, Telefon, E-Mail
In Kürze
- Nachdem im Juli des vergangenen Jahres die Seniorenfahrt 2020 coronabedingt abgesagt werden musste, erhielt jede/r Senior/in ab Jahrgang 1950 und älter einen Gutschein über CHF 20.–, einlösbar in den Restaurants und Hotels von Egerkingen. Bedingt durch die Schliessung dieser Betriebe wurde nur knapp die Hälfte der Gutscheine eingelöst, weshalb deren Gültigkeit nun bis 31.08.2021 verlängert wird. Die Seniorinnen und Senioren wie auch die betroffenen Restaurants/Hotels wurden entsprechend informiert.
Die Kommission für Kultur, Gesellschaft und Soziales hofft, im September 2021 wieder eine Seniorenfahrt durchführen zu können. Die Jahrgänge 1951 und älter werden zu gegebener ein individuelle Einladung erhalten.
17.03.2021 / Elvira Biedermann, Verwaltungsleiterin/Bereichsleiterin Zentrale Dienste