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Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im ganzen Kanton Solothurn

26. Juli 2018

Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner

Nach einer erneuten Lagebeurteilung durch verschiedene kantonale Ämter hat sich auch der Kanton Solothurn dazu entschlossen, das am 26. Juli 2018 bereits verfügte Feuerwerksverbot auszudehnen. Ab sofort und bis auf Widerruf darf im ganzen Kanton Solothurn kein Feuerwerk abgebrannt werden, auch nicht im Siedlungsgebiet. Das bereits verfügte Feuerverbot bleibt unverändert bestehen.

Details entnehmen Sie bitte der nachstehenden Medienmitteilung sowie der Allgemeinverfügung der Polizei Kanton Solothurn vom 30. Juli 2018.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit wird die Bevölkerung auch zu einem sorgsamen Umgang mit Trinkwasser aufgerufen, bis wieder ergiebige Niederschläge erfolgt sind. Von Rasensprängen, Autowaschen etc. soll abgesehen und nur noch Gemüse oder Blumen bewässert werden. Der Rasen erholt sich nach Niederschlägen in der Regel rasch wieder. Da Igel und andere Kleintiere aktuell zu wenig Wasser finden, wird zudem empfohlen, im Garten Wasserschalen aufzustellen.

Der Gemeinderat der Einwohner- und der Bürgergemeinde dankt Ihnen für Ihr Verständnis und wünscht Ihnen einen schönen und besinnlichen Nationalfeiertag.

Die offizielle Bundesfeier der Gemeinde findet am 1. August 2018 ab 10.15 Uhr beim Mühlemattschulhaus statt. Die Festrede um 11.30 Uhr hält Gemeindepräsidentin Johanna Bartholdi. Für Essen und Getränke ist wie bereits in den vergangenen Jahren die Jugendmusik Konkordia besorgt, umrahmt wird der Anlass durch Gesangsdarbietungen des Jodler Chörlis Stärne 5!. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Gemeinderat der Einwohner- und Bürgergemeinde Egerkingen
 

 

 

 

 

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Medienmitteilung Polizei Kt SO 30.07.2018.pdf Download 0 Medienmitteilung Polizei Kt SO 30.07.2018.pdf
Allgemeinverfügung Feuer-/Feuerwerksverbot Kt SO 30.07.2018.pdf Download 1 Allgemeinverfügung Feuer-/Feuerwerksverbot Kt SO 30.07.2018.pdf