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Öffentliche Planauflage: Tellistrasse Strassenausbau

4. September 2026

Öffentliche Planauflage

Gestützt auf § 111 des kantonalen Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 und § 15 ff der kantonalen Grundeigentümerbeitragsverordnung vom 3. Juli 1978 sowie aufgrund des Grundeigentümerbeitrags- und –gebührenreglements der Gemeinde Egerkingen werden die nachfolgend aufgeführten Pläne mit den dazugehörenden Berechnungen wäh­rend 30 Tagen öffentlich aufgelegt:

 

Tellistrasse Strassenausbau

  • Provisorischer Beitragsplan 1:500 mit prov. Berechnung der Erschliessungsbeiträge

Auflagezeit:
4. September - 5. Oktober 2026
während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Auflageort:
Bauverwaltung, Bahnhofstrasse 22, 4622 Egerkingen

Die Beitragspflichtigen werden mit einem eingeschriebenen Brief zusätzlich orientiert. 

Gegen den Beitragsplan kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat der Einwohnergemeinde Egerkingen, Bahnhofstrasse 22, 4622 Egerkingen, Einsprache er­hoben werden. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und zu begründen.

Der Gemeinderat.

Zugehörige Objekte

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Beitragsplan_Prov_500 (PDF, 744 kB) Download 0 Beitragsplan_Prov_500
Beitragsbererechung_Prov (PDF, 457 kB) Download 1 Beitragsbererechung_Prov