Validierung der Gemeinderatswahlen vom 18.05.2025
Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Egerkingen, gestützt auf § 119 Buchstabe d des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.111), beschliesst:
- Von den Ergebnissen der Erneuerungswahlen des Gemeinderates vom 18.05.2025, publiziert gleichentags im Anschlagkasten, wird Kenntnis genommen.
- Innerhalb der 3-tägigen Beschwerdefrist (§ 160 GpR) wurde keine Beschwerde erhoben.
- Das Wahlprotokoll wird genehmigt und die Gemeinderatswahlen werden validiert.
Gemäss § 37 der Gemeindeordnung der Bürgergemeinde Egerkingen anerkennt die Bürgergemeinde den Gemeinderat der Einwohnergemeinde Egerkingen als Gemeinderat der Bürgergemeinde.
Egerkingen, 28. Mai 2025
Einwohnergemeinde Egerkingen
Der Gemeinderat
Johanna Bartholdi Elvira Biedermann
Gemeindepräsidentin Verwaltungsleiterin/Bereichsleiterin Zentrale Dienste