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Anlassbewilligung beantragen

Die Einwohnergemeinden sind zuständig für die Erteilung von Anlassbewilligungen.

Eine Anlassbewilligung ist bei der Gemeinde zu beantragen, wenn an an einer öffentlichen Veranstaltung, die nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet, u.a. Getränke und Speisen gegen Entgelt abgegeben werden und öffentlicher oder privater Grund beansprucht wird.

Je nach Grösse der Veranstaltung sind verschiedene kommunale oder kantonale Bewilligungen, Konzepte, Vorabklärungen etc. notwendig. Informationen dazu finden Sie im Merkblatt im Anhang des nachstehenden Anlassgesuches.

Anlassgesuche sind mindestens 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung bei der Abteilung Bau einzureichen. Die Gemeinde kann bei kleineren Veranstaltungen eine kürzere Eingabefrist akzeptieren.

Informationen zum Thema «Veranstaltungen sicher durchführen» finden Sie unter: www.event-safety-security.ch.

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