Feuerwerksbewilligung beantragen
Gemäss Polizeireglement der Einwohnergemeinde Egerkingen ist das Abbrennen von Feuerwerk bewilligungspflichtig. Die Bewilligungsgebühr beträgt CHF 100.-.
Für die Bewilligung eines Feuerwerks ist der Abteilung Bau spätestens 10 Arbeitstage vor dem Anlass das nachstehende Formular einzureichen.
Informationen zum Thema «Veranstaltungen sicher durchführen» finden Sie unter: www.event-safety-security.ch.
Aktionen
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Bauverwaltung | 062 387 71 22 | Kontaktformular |
| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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| Name | Verantwortlich | Telefon |
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