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Kommissionen

Kommissionen

Die Kommissionen erfüllen ihre Aufgaben nach der eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Gesetzgebung. Sie besitzen selbständige Entscheidbefugnis in dem Rahmen, wie er ihnen in der Gesetzgebung, in der Gemeindeordnung oder in anderen rechtssetzenden Gemeindereglementen eingeräumt wird. Sie erarbeiten Grundlagen für die Beschlüsse des Gemeinderates und stellen Anträge an diesen.
Jede Kommission, mit Ausnahme der Baukommission, ist einem Ressort zugehörig.

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