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Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Diese werden jeweils im Anschlagkasten beim Eingang der Gemeindeverwaltung sowie auf der Gemeindewebsite publiziert.

Die Gesamtresultate des Kantons, respektive des Bundes, finden Sie unter so.ch, respektive admin.ch.

VoteInfo - Die App mit Informationen zu eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen

Im Vorfeld zu den Abstimmungen bietet Ihnen die App «VoteInfo», welche die Bundeskanzlei unter Beizug des Bundesamtes für Statistik BFS und in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich entwickelt hat, einen neuen mobilen Zugang zu den offiziellen Informationen über die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen. Die App informiert Sie über alle eidgenössischen und kantonalen Vorlagen und liefert an Abstimmungssonntagen ab 12 Uhr Hochrechnungen und laufend aktualisierte Ergebnisse.

Sie haben die Möglichkeit, bei den Einstellungen verschiedene Push-Meldungen zu aktivieren, um sich daran erinnern zu lassen, abzustimmen, oder sich über die erste Hochrechnung für den Kanton Solothurn oder das Endergebnis informieren zu lassen.

Die App ist ab sofort für iOS sowie für Android erhältlich und kann kostenlos heruntergeladen werden.

Kontakt

Elvira Biedermann, Bereichsleiterin Zentrale Dienste, elvira.biedermann@egerkingen.ch

Urnenöffnungszeiten

Das Wahl-/Stimmlokal ist am Wahl-/Abstimmungssonntag jeweils von 10.00 - 11.00 Uhr geöffnet.

Urnenstandort

Das Wahl-/Stimmlokal befindet sich im Parterre der Gemeindeverwaltung, Bahnhofstrasse 22

Bedingungen / Voraussetzungen

Stimmen und wählen heisst, Staat und Gemeinde aktiv mitzugestalten. Versäumen Sie deshalb keinen Gang zur Urne.

Stimmberechtigt ist jede Person, die über einen gültigen Stimmrechtsausweis verfügt.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben, können Sie bei der Gemeindeverwaltung ein Duplikat des Stimmrechtsausweises beantragen. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises persönlich auf der Gemeindeverwaltung abholen und sich mit Identitätskarte oder Pass ausweisen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Fach des Zustellkuverts ohne Sichtfenster.
3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und stecken Sie diesen in das Fach des Zustellkuverts mit Sichtfenster, sodass die Adresse des Wahlbüros sichtbar ist.
4. Kann der oder die Stimmende nicht eigenhändig unterschreiben (wegen Krankheit, Invalidität etc.), hat die unterzeichnende Vertrauensperson auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises ihre Personalien aufzuführen.
5. Kleben Sie das Zustellkuvert zu, versenden Sie dieses per Post (Kuvert bitte frankieren und rechtzeitig der Post übergeben) oder werfen Sie dieses bis spätestens am Abstimmungssamstag, 21.00 Uhr, in den Abstimmungsbriefkasten der Gemeindeverwaltung ein.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:

  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • das Zustellkuvert nicht verschlossen ist
  • das Zustellkuvert verspätet eintrifft
  • ein anderes als das offizielle Zustellkuvert benützt wird
  • das Zustellkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält