Widerruf des absoluten Feuerverbots im Freien (inkl. Siedlungsgebiet)
Es gilt nach wie vor die Allgemeinverfügung «Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit» vom 3. Juli 2026.
Zugehörige Objekte
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| Allgemeinverfügung Widerruf absolutes Feuerverbot (PDF, 85 kB) | Download | 0 | Allgemeinverfügung Widerruf absolutes Feuerverbot |