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Widerruf des absoluten Feuerverbots im Freien (inkl. Siedlungsgebiet)

28. August 2026

Es gilt nach wie vor die Allgemeinverfügung «Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit» vom 3. Juli 2026.

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Allgemeinverfügung Widerruf absolutes Feuerverbot (PDF, 85 kB) Download 0 Allgemeinverfügung Widerruf absolutes Feuerverbot