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Beamtenwahlen der Einwohner- und der Bürgergemeinde Egerkingen / Publikation stiller Wahlen für das Gemeindevizepräsidium

26. Mai 2025

Publikation stiller Wahlen für das Gemeindevizepräsidium

Für die nach Majorzwahlverfahren vorzunehmende Erneuerungswahl des Gemeindevizepräsidenten oder der Gemeindevizepräsidentin der Einwoh­nergemeinde Egerkingen für die Amtsperiode 2025 - 2029 sind während der Anmeldefrist nicht mehr Kandidaten und Kandidatinnen angemeldet worden, als Sitze zu besetzen sind.

§ 19 Abs. 2 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Egerkingen besagt, dass wenn nicht mehr vorgeschlagene Kandidaten oder Kandidatinnen zur Verfügung stehen, als Ämter zu besetzen sind, diese bereits im ersten Wahlgang als in stiller Wahl gewählt gelten. Der/die Vorgeschlagene gilt somit als in stiller Wahl gewählt; der angesetzte Wahlgang für das Gemeindevizepräsidium findet nicht statt (§ 19 Abs. 2 Gemeindeordnung i.V. m. §§ 70 Abs. 2 und 71 GpR).

Gemäss § 56 Abs. 1 der Gemeindeordnung der Bürgergemeinde Egerkingen anerkennt die Bürgergemeinde den Gemeindevizepräsidenten oder die Gemeindevizepräsidentin der Einwohnergemeinde Egerkingen als ihre/n eigene/n.

 

Als Gemeindevizepräsident gewählt ist:

Dominik Rippstein, 1971, Polizist, Üses Egerchinge (neu)

 

Egerkingen, 26. Mai 2025

Gemeindeverwaltung Egerkingen

Elvira Biedermann
Verwaltungsleiterin/Bereichsleiterin Zentrale Dienste

 

Rechtsmittel
Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl mit öffentlichem Anschlag beim Eingang der Gemeindeverwaltung und auf der Website der Einwohnergemeinde Egerkingen (§§ 157 und 160 GpR).