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Beschlüsse der Budget-GV der Einwohnergemeinde Egerkingen vom 16.12.2024

17. Dezember 2024
Versammlungsleitung: Johanna Bartholdi
Total Stimmberechtigte: 2'199
Anzahl anwesende Stimmberechtigte: 59
Stimmbeteiligung: 2.7%

Traktanden

1. Begrüssung, Wahl der Stimmenzähler, Genehmigung der Traktandenliste
gemäss Protokoll
2. Investitionsvorhaben «Neubau Reservoir Holzbünten», Kreditbedarf
CHF 3'800'000.
: Vorlage und Genehmigung
Die Gemeindeversammlung folgte dem Antrag des Gemeinderates und genehmigte den Kredit einstimmig. 
3. Investitionsvorhaben «Ersatz Wasserleitung Bühlstrasse», Kreditbedarf
CHF 600'000.
: Vorlage und Genehmigung
Die Gemeindeversammlung folgte dem Antrag des Gemeinderates und genehmigte den Kredit einstimmig. 
4. Zweckverband Abwasserreinigung Gäu: Genehmigung des Beschlusses der Delegiertenversammlung vom 21.11.2024 zum neuen Reglement für den Investitions- und Betriebskostenverteiler mit Inkrafttreten per 01.01.2025
Die Gemeindeversammlung folgte dem Antrag des Gemeinderates und bestätigte den Beschluss der DV des ZV ARA Gäu vom 21.11.2024 einstimmig.
5. Teilrevision des Abfallreglements und der Gebührenordnung zum Abfallreglement per 01.01.2025: Genehmigung
5.1 Die Gemeindeversammlung folgte dem Antrag des Gemeinderates und stimmte den redaktionellen Änderungen im Abfallreglement aufgrund der Änderung des Firmennamens der KEBAG AG zu kenova AG einstimmig zu.
5.2 Die Gemeindeversammlung folgte dem Antrag des Gemeinderates und genehmigte grossmehrheitlich, mit 2 Gegenstimmen, die Anpassung von § 2 Abs. 1 und 2 der Gebührenordnung zum Abfallreglement per 01.01.2025 sowie die Änderung in der Marginalie von § 2 Abs. 2. Damit wurde der Erhöhung der Grundgebühren für Privathaushalte, Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungsbetriebe und öffentliche Betriebe sowie der Erhöhung der Mengengebühren für Grüngut-Einzel- und Grüngut-Jahresvignetten zugestimmt. 
6. Finanzplan 2025 - 2029 der Einwohnergemeinde Egerkingen: Orientierung
Die Gemeindeversammlung nahm den Finanzplan 2025 - 2029, welcher ihr orientierend vorgelegt wurde, zur Kenntnis. 
7. Budget 2025 der Einwohnergemeinde Egerkingen: Vorlage und Genehmigung
7.1 Erfolgsrechnung
Die Gemeindeversammlung folgte dem Antrag des Gemeinderates und genehmigte das Budget 2025 mit folgendem Ergebnis in der Erfolgsrechnung grossmehrheitlich, bei 1 Enthaltung:
Gesamtaufwand CHF 23'993'290.–
Gesamtertrag CHF 24'751'680.–
Ertragsüberschuss CHF 758'390.–
7.2 Investitionsrechnung
Die Gemeindeversammlung folgte dem Antrag des Gemeinderates und genehmigte das Budget 2025 mit folgendem Ergebnis in der Investitionsrechnung einstimmig: 
Ausgaben Verwaltungsvermögen: CHF 8'650'000.–
Einnahmen Verwaltungsvermögen: CHF 550'000.–
Nettoinvestitionen: CHF 8'100'000.–
7.3 Spezialfinanzierungen
Der Gemeinderat folgte dem Antrag des Gemeinderates und genehmigte das Budget 2025 mit folgenden Ergebnissen in den Spezialfinanzierungen einstimmig: 
Wasserversorgung: Ertragsüberschuss CHF 79'500.–
Abwasserbeseitigung: Ertragsüberschuss CHF 67'800.–
Abfallbeseitigung: Aufwandüberschuss CHF 4'530.–
Tourismus: CHF 0.–
7.4 Festlegung des Teuerungsausgleichs für das Gemeindepersonal  analog dem solothurnischen Staatspersonal
Die Gemeindeversammlung folgte dem Antrag des Gemeinderates und beschloss grossmehrheitlich, bei 2 Enthaltungen, dem Gemeindepersonal auf den Löhnen für das Jahr 2025 keinen Teuerungsausgleich zu gewähren. Der Indexstand bleibt für das Gemeindepersonal unverändert bei 104.565 Punkten (Basisindex Mai 1993 = 100 Punkte) respektive 123.1068 Punkten (Basisindex Mai 1993 = 100 Punkte) für die Lehrerschaft der Volksschule. 
7.5 Festlegung der Steuerfüsse für natürliche und juristische Personen
Die Gemeindeversammlung folgte dem Antrag des Gemeinderates und beschloss einstimmig, den Steuerfuss 2025 für natürliche und juristische Personen unverändert bei 112% der einfachen Staatssteuer zu belassen.
7.6 Festlegung der Feuerwehrersatzabgabe
Der ursprüngliche Antrag des Gemeinderates in der Botschaft zur Budget-GV lautete, die Feuerwehrersatzabgabe bei 8% der einfachen Staatssteuer festzulegen, im Minimum CHF 20.–, im Maximum CHF 400.–.
Mit Schreiben vom 03.12.2024 informierte die Solothurnische Gebäudeversicherung die Einwohnergemeinden sehr kurzfristig über die wesentlichen Änderungen, welche sich mit Inkrafttreten des neuen Gebäudeversicherungsgesetzes für die Gemeinden per 01.01.2025 ergeben, u.a. über die Erhöhung des Minimums der  Feuerwehrersatzabgabe von CHF 20.– auf neu CHF 40.–. Dabei wies sie darauf hin, dass der Minimalbetrag von CHF 40.– für die Gemeinden verbindlich und bereits per 01.01.2025 zu beschliessen sei.
Entsprechend beantragte der Gemeinderat den Stimmberechtigten direkt an der GV, das Minimum für die Feuerwehrersatzabgabe auf CHF 40.– festzulegen. 
Die GV stimmte dem betreffenden Antrag grossmehrheitlich, mit 1 Gegenstimme zu.
7.7 Ermächtigung an den Gemeinderat, den Finanzierungsfehlbetrag gemäss vorliegendem Budget durch die Aufnahme von Fremdmitteln/Darlehen zu decken
Die Gemeindeversammlung ermächtigte den Gemeinderat einstimmig, den Finanzierungsfehlbetrag gemäss vorliegendem Budget durch die Aufnahme von Fremdmitteln/Darlehen zu decken.
8. Budget 2025 der Elektrizitätsversorgung Egerkingen (EVE): Kenntnisnahme
Die Gemeindeversammlung nahm das Budget 2025 der Elektrizitätsversorgung Egerkingen (EVE), welches ihr orientierend vorgelegt wurde, zur Kenntnis. 
9. Zweckverband Sozialregion Thal-Gäu: Genehmigung der Totalrevision der Statuten mit Inkrafttreten per 01.01.2025
Die Gemeindeversammlung folgte dem Antrag des Gemeinderates und genehmigte die Totalrevision der Statuten des ZV SR TG mit Inkrafttreten per 01.01.2025 einstimmig. 
10. Präsentation des Ergebnisses der Bevölkerungsumfrage
Der Gemeindeversammlung wurde das Ergebnis der Bevölkerungsumfrage präsentiert. Interessierten Einwohnerinnen und Einwohner steht dieses ab kommender Woche (23.12.2024) auf www.egerkingen.ch online zu Verfügung. 
11. Verschiedenes
gemäss Protokoll






 

 

 

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