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Bezug der Hundesteuer 2023

23. März 2023

Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner

Wir machen alle Hundehalter/innen darauf aufmerksam, dass sie gemäss dem Gesetz über das Halten von Hunden verpflichtet sind, in ihrer Wohnsitzgemeinde für jeden meldepflichtigen im Kanton gehaltenen Hund, der vor dem 1. Januar 2023 geboren wurde, eine jährliche Abgabe zu entrichten.

Die Einwohnergemeinde Egerkingen hat die jährliche Abgabe pro Hund auf CHF 120.– festgelegt. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Hundesteuer von CHF 80.– und der Kennzeichnungs­kontrollgebühr des Kantons von CHF 40.–. Alle Einwohner/innen, welche im AMICUS als Hunde­halter/in registriert sind, erhalten in den nächsten Tagen eine Rechnung.

Nach dem 30. April 2023 wird zusätzlich eine Mahngebühr von CHF 50.– auf nicht bezahlte Hunde­steuern erhoben.

Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein. Die Hundehalter/innen sind dafür verantwortlich, dass die registrierten Daten stimmen und Ereig­nisse wie Anschaffung, Halterwechsel, Wegzug oder Tod eines Hundes umgehend in der Datenbank geändert werden. Hundehalter/innen, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, machen sich strafbar.

Wichtig: Vom 1. April – 31. Juli des Jahres gilt generelle Leinenpflicht im Wald.

Weitere Informationen finden Sie auf www.egerkingen.ch sowie www.amicus.ch. Bei Fragen erteilt Ihnen die Gemeindeverwaltung, Abteilung Finanzen, 062 387 71 33, gerne Auskunft.  

Einwohnergemeinde Egerkingen