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Mitwirkung zur «Nutzungsplanung Steinbruch Vorberg»

21. September 2021

Geschätzte Einwohner*innen

Am Montag, 20.09.2021 fand ein öffentlicher Mitwirkungsanlass über die laufende Nutzungsplanung mit Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) zum Steinbruch Vorberg in Egerkingen statt. Bis 22.10.2021 hat die Bevölkerung nun die Möglichkeit, schriftlich zum Entwurf dieser Nutzungsplanung Stellung zu nehmen. Die Unterlagen zur Mitwirkung stehen nachstehend in digitaler Form zur Verfügung, gleichzeitig können diese auf der Gemeindeverwaltung in Papierform bezogen werden.

Der sich im Eigentum der Bürgergemeinde Egerkingen befindliche Steinbruch Vorberg verfügt über eine rechtsgültige, aber altrechtliche Bewilligung für den Gesteinsabbau bis 31.12.2021. Altrechtlich bedeutet, dass kein rechtskräftig genehmigter Nutzungsplan vorliegt. Eine Nutzungsplanung hat u.a. aufzuzeigen, wie das Gebiet nach Ende des Gesteinsabbaus rekultiviert, respektive genutzt wird. Eine weitere Verlängerung der Betriebsbewilligung ab 01.01.2022 wird mit der Vorgabe verknüpft, dass bis Ende 2021 eine vorprüfungsfähige Nutzungsplanung, welche auch die Themen Rekultivierung, Renaturierung und Nachnutzung, inkl. Umweltverträglichkeitsbericht aufnimmt, vorliegt.

Gemäss § 9 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes (BGS 711.1) ist der Gemeinderat Planungsbehörde beim Erlass von Nutzungsplänen, weshalb die beiden Kommissionen - die Steinbruchkommission der Bürgergemeinde und die Planungskommission der Einwohnergemeinde - zusammenarbeiten.

Jedes Loch ist endlich. Diese Erkenntnis gilt auch für den Steinbruch Vorberg. Grundsätzlich wäre ein weiterer Gesteinsabbruch in die Tiefe, d.h. auf dem heutigen Niveau, wo sich die verschiedenen Anlagen und Gebäude befinden, möglich. Dieser Abbau war aber - mit Rücksicht auf die Anwohner an der Domherren- und Steinbruchstrasse - an die Erstellung einer neuen Erschliessung von Westen her gekoppelt. Gegen die Planauflage dieser neuen Erschliessung gingen 19 Einsprachen ein, weshalb der Gemeinderat am 22.04.2020 beschlossen hat, diese Neuerschliessung bis zum Vorliegen von gesicherten Erkenntnissen aus der Nutzungsplanung mit UVB über den Abbau und die Rekultivierung des Steinbruchs Vorberg zu sistieren.

Die Steinbruchkommission hat zwischenzeitlich mit dem Pächter des Steinbruchs das Ende des Gesteinsabbaus per 31.12.2027 bindend vereinbart. Dies, da die Kosten einer Neuerschliessung, welche fast vollumfänglich der Pächter hätte finanzieren müssen, mit der noch möglichen Abbruchmenge in keinem Verhältnis steht, insbesondere, da alle bestehenden Gebäude und Anlagen umplatziert werden müssten.

Somit wird die nun laufende Nutzungsplanung mit UVB über den Abbau und die Rekultivierung des Steinbruchs Vorberg fast ausschliesslich die Rekultivierung, respektive die Nachnutzung thematisieren, mit dem klaren Ziel, den Gesteinsabbau per 31.12.2027 zu beenden.

Als Nachnutzung wird grundsätzlich eine Renaturierung verstanden, indem für Natur und Landschaft aber auch für Freizeit, Erholung und Tourismus Räume geschaffen werden. Es dürfte allen klar sein, dass der Steinbruch Vorberg trotz Auffüllung und Renaturierung eine sichtbare Wunde im Landschaftsbild zurücklassen wird, denn eine topographisch befriedigende Wiedereingliederung in die Natur ist nicht mehr erreichbar.

Mit der Rekultivierung ist eine Rückführung des Areals in eine Produktionsfläche für Forst- und Landwirtschaft gemeint. Heute beginnt sich verstärkt die Nachnutzung im Sinne des Naturschutzes mit Renaturierung durchzusetzen. Mit dieser soll eine bestmögliche Wiedereingliederung der Abbaustelle in das ökologische Gefüge des umgebenden Lebensraumes oder auch eine «Verwilderung» mit möglichst wenig Eingriffen erreicht werden.

Sowohl die Steinbruchkommission der Bürgergemeinde wie auch die Planungskommission der Einwohnergemeinde haben sich Gedanken über eine Nachnutzung gemacht. Dabei stand auch im Fokus, nach dem Gesteinsabbbau noch Einnahmen für die Bürgergemeinde zu generieren.

Obwohl der Steinbruch Vorberg in der Juraschutzzone und teilweise nahe bei festgesetzten Waldreservaten liegt, vertreten die beiden Kommissionen die Meinung, dass auch eine gewerbliche Nachnutzung des Steinbruchs Vorberg möglich sein muss. Anlässlich der Kick-off-Sitzung zur Nutzungsplanung mit dem Kanton wurde eine gewerbliche Nachnutzung nicht ausgeschlossen.

Nach Prüfung mehrerer Varianten der Rekultivierung - beginnend bei der Überlassung des Steinbruchareals der natürlichen Entwicklung bis hin zur vollständigen Wiederauffüllung und Wiederbewaldung, unter Abwägung der Vor- und Nachteile - setzen die beiden Kommissionen nun auf eine minimale Auffüllung.

Beide Kommissionen legen grossen Wert darauf, eine Fläche für die Nutzung durch die Bevölkerung zu schaffen, wobei eine solche Nutzung nicht zu einem «touristischen» Verkehr führen darf. Angedacht ist gegenwärtig ein «Steinhaus mit Grillmöglichkeiten».

Als gewerbliche Nachnutzung sehen die Steinbruch- und Planungskommission eine Photovoltaik-Anlage zur Erzeugung von Strom, entweder für den Eigenverbrauch der Einwohnergemeinde Egerkingen oder für die Wasserstoffproduktion. Erste technische Abklärungen haben ergeben, dass mit einer Stromproduktion von 2.09 GWh pro Jahr gerechnet werden kann. Die Bürgergemeinde kann für dieses Projekt auf kommunale und regionale Partner zählen.

Trotz einer touristischen und gewerblichen-industriellen Nachnutzung können die von der kantonalen Natur- und Heimatschutzverordnung (BGS 435.141) geforderten ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen umgesetzt werden. Der Steinbruch Vorberg ist der ideale Standort für Pioniertiere und -pflanzen.

Die Mitwirkung erfolgt zu einem relativ frühen Zeitpunkt, in welchem noch nicht alle Details fixiert sind. Der Steinbruch- und der Planungskommission ist es jedoch wichtig, jetzt die Meinung der Bevölkerung abzuholen.

Eingaben können mit Angabe des Absenders schriftlich bis 22.10.2021 per Post an die Einwohnergemeinde Egerkingen, Bauverwaltung, Bahnhofstrasse 22, Postfach 88, 4622 Egerkingen oder per E-Mail an bauverwaltung@egerkingen.ch gerichtet werden.

Die Planungs- und die Steinbruchkommission freuen sich über eine rege Beteiligung aller Interessierten an der Mitwirkung.

Einwohnergemeinde Egerkingen        Bürgergemeinde Egerkingen
Planungskommission                          Steinbruchkommission

Steinbruch Vorberg
Steinbruch Vorberg

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