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Kantonale Volksabstimmung vom 12. März 2023

Informationen

Datum
12. März 2023
Lokalität

URNENÖFFNUNGSZEITEN
Das Wahl-/Stimmlokal ist am Wahl-/Abstimmungssonntag jeweils von 10.00 - 11.00 Uhr geöffnet.

URNENSTANDORT
Das Wahl-/Stimmlokal befindet sich im Parterre der Gemeindeverwaltung, Bahnhofstrasse 22, 4622 Egerkingen.

BEDINGUNGEN / VORAUSSETZUNGEN
Stimmen und wählen heisst, Staat und Gemeinde aktiv mitzugestalten. Versäumen Sie deshalb keinen Gang zur Urne.

Stimmberechtigt ist jede Person, die über einen gültigen Stimmrechtsausweis verfügt.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben, können Sie bei der Gemeindeverwaltung ein Duplikat des Stimmrechtsausweises beantragen. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises persönlich auf der Gemeindeverwaltung abholen und sich mit Identitätskarte oder Pass ausweisen.

Kantonale Vorlagen

Abbau von Schranken beim Staatsbeitrag für Gemeindezusammenschlüsse; Änderung des Gemeindegesetzes

Abgelehnt
Beschreibung

Der Kanton unterstützt Gemeinden bei ihren Bestrebungen, ihre Organisationsstrukturen zu optimieren und sieht im Legislaturplan des Regierungsrats die Weiterentwicklung der Gemeindelandschaft vor. In der Vergangenheit wurden bei Zusammenschlüssen bereits Förderbeiträge ausgerichtet. Einige Gemeinden stehen nun vor der Situation, dass sie sich ein weiteres Mal mit Fusionsfragen auseinandersetzen. Es geht somit um eine Weiterentwicklung der bisherigen Fusionsanreize.

Bei Annahme der Vorlage entrichtet der Kanton neu pro beteiligte Einwohnergemeinde für die ersten 10'000 Einwohner und Einwohnerinnen einen Beitrag von 100 Franken pro Person, für weitere Einwohner und Einwohnerinnen 50 Franken pro Person. Der Mindestbeitrag beträgt 100'000 Franken. Schliesst sich eine bereits fusionierte Gemeinde innert 5 Jahren ein weiteres Mal mit anderen Gemeinden zusammen, so kann der Kanton diese Beiträge kürzen.

Da im Kantonsrat die notwendige Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder nicht erreicht worden ist, unterliegt die Gesetzesrevision dem obligatorischen Referendum.

Der Regierungsrat und die Mehrheit im Kantonsrat begrüssen die Teilrevision aus folgenden Gründen:
◆ Der Kanton Solothurn präsentiert sich im schweizweiten Vergleich äusserst kleinräumig. Dies hindert die Realisierung von sinnvollen regionalen Projekten und es herrscht ein Mangel an Fachkräften;
◆ Gemeinden sind deshalb in ihren Bestrebungen, ihre Organisation zu optimieren, zu unterstützen. Fusionshindernisse sind zu beseitigen;
◆ starke Gemeinden sind ein Standortvorteil, von dem die Gemeinden und der Kanton profitieren. Gemeindezusammenschlüsse vereinfachen Prozesse und Strukturen und stärken die Gemeinden;
◆ gut organisierte Gemeinden sind in der Lage, der Bevölkerung qualitativ gute Dienstleistungen zu erbringen;
◆ die weiterhin massvollen Staatsbeiträge bieten den Gemeinden einen Anreiz, einen Zusammenschluss in Betracht zu ziehen. Ohne Anreize gibt es kaum Zusammenschlüsse;
◆ bereits zusammengeschlossene Gemeinden sollen nicht daran gehindert werden, sich weiter­­zuentwickeln und sich mit weiteren Gemeinden zusammenzuschliessen. Auch sie sollen deshalb unterstützt werden können.

Eine Minderheit im Kantonsrat lehnt die Teilrevision des Gemeindegesetzes aus folgenden Gründen ab:
◆ Die Finanzlage des Kantons lasse eine Erhöhung der Staatsbeiträge aktuell nicht zu;
◆ Gemeinden würden nicht aufgrund von Fusionsbeiträgen, sondern aus anderen Gründen fusionieren;
◆ angesichts der guten finanziellen Lage der Gemeinden sei es nicht nötig, dass der Kanton zusätzlich Geld für Fusionen zur Verfügung stelle;
◆ Fusionen würden sich finanziell nicht günstig auswirken, sondern würden zu teurer Professionalisierung und Mehraufwand führen;
◆ durch Fusionen würden die Gemeinden an Bürgernähe verlieren.

Formulierung
Wollen Sie den «Abbau von Schranken beim Staatsbeitrag für Gemeindezusammenschlüsse; Änderung des Gemeindegesetzes» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 44,35 %
216
Nein-Stimmen 55,65 %
271
Stimmberechtigte
2'265
Stimmbeteiligung
21.6 %
Ebene
Kanton
Name
Abstimmungsprotokoll 12.03.2023 EWG Egerkingen kant.pdf Download 0 Abstimmungsprotokoll 12.03.2023 EWG Egerkingen kant.pdf

Abgeltung der Ertragsausfälle und Mehrkosten an die Solothurner Spitäler und Kliniken aufgrund der Covid-19-Pandemie für das Jahr 2021

Angenommen
Beschreibung

Zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie hat der Kanton Solothurn auch 2021 diverse Vorgaben für die öffentlichen und privaten Spitäler und Kliniken mit Standort im Kanton Solothurn erlassen, um die Versorgung und die Bewältigung des Patientenaufkommens sicherzustellen. Unter anderem wurde die Solothurner Spitäler AG zeitweise angewiesen, die Anzahl der nicht notfallmässigen Behandlungen und den Operationsbetrieb zu reduzieren. Zudem mussten die Pallas Kliniken AG dem Kantonsspital Olten und die Privatklinik Obach dem Bürgerspital Solothurn vorübergehend personelle Ressourcen für die Bewältigung der Covid-19-Pandemie zur Verfügung stellen.

Die Solothurner Spitäler und Kliniken sollen für die Ertragsausfälle sowie die angefallenen Mehrkosten entschädigt werden. Es ist aber zumutbar, dass die Spitäler und Kliniken einen Teil der Covid-19-bedingten Mehrkosten und Ertragsausfälle selber tragen. Eine Abgeltung soll deshalb nur ausgerichtet werden, wenn coronabedingt ein Defizit entstanden ist. Der Kantonsrat hat zudem beschlossen, dass nur die Hälfte der Covid-19-bedingten Ertragsausfälle und Mehrkosten der Solothurner Spitäler und Kliniken abgegolten werden. Weiter werden die Spitäler und Kliniken dazu verpflichtet, für 2021 keine Dividenden auszuzahlen.

Die Ertragsausfälle und Mehrkosten wurden nach einheitlichen Kriterien ermittelt und von Revisionsgesellschaften geprüft. Diese betragen für 2021 16,43 Mio. Franken. Der Kanton Solothurn beteiligt sich zur Hälfte an diesen Ertragsausfällen und Mehrkosten, dies entspricht insgesamt 8,21 Mio. Franken. Davon entfallen 7,24 Mio. Franken auf die Solothurner Spitäler AG, 0,92 Mio. Franken auf die Pallas Kliniken AG und 0,06 Mio. Franken auf die Privatklinik Obach.

Die Mehrheit des Kantonsrats und der Regierungsrat empfehlen die Abgeltung der Ertragsausfälle und Mehrkosten an die Solothurner Spitäler und Kliniken aufgrund der Covid-19-Pandemie für 2021 aus den folgenden Gründen zur Annahme:
◆ Der Kanton Solothurn ist für die Sicherstellung der Spitalversorgung für seine Bevölkerung zuständig;
◆ die Solothurner Spitäler und Kliniken haben einen wesentlichen Beitrag zur Pandemiebewältigung geleistet. Aufgrund der kantonalen Vorgaben sind ihnen Ertragsausfälle und Mehrkosten entstanden, welche zu Defiziten geführt haben;
◆ es werden ausschliesslich Ertragsausfälle und Mehrkosten abgegolten, die aufgrund der Covid-19-Pandemie entstanden sind;
◆ die Solothurner Spitäler und Kliniken tragen die Hälfte der Ertragsausfälle und Mehrkosten selbst;
◆ die Solothurner Spitäler und Kliniken leisten einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung im Kanton Solothurn, weshalb deren langfristige finanzielle Stabilität von zentraler Bedeutung ist.

Eine Minderheit des Kantonsrats lehnt die Abgeltung der Ertragsausfälle und Mehrkosten an die Solothurner Spitäler und Kliniken ab, da sich der Kanton Solothurn diese Ausgabe finanziell nicht leisten könne und da auch andere Unternehmen Covid-19-bedingte Mehrkosten hätten, welche nicht durch den Kanton abgegolten würden.

Formulierung
Wollen Sie die «Abgeltung der Ertragsausfälle und Mehrkosten an die Solothurner Spitäler und Kliniken aufgrund der Covid-19-Pandemie für das Jahr 2021» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 51,96 %
252
Nein-Stimmen 48,04 %
233
Stimmberechtigte
2'265
Stimmbeteiligung
21.7 %
Ebene
Kanton
Name
Abstimmungsprotokoll 12.03.2023 EWG Egerkingen kant.pdf Download 0 Abstimmungsprotokoll 12.03.2023 EWG Egerkingen kant.pdf