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Eidg. und kantonale Volksabstimmung vom 26. September 2021

Informationen

Datum
26. September 2021
Lokalität

Das Wahl-/Stimmlokal befindet sich im Parterre der Gemeindeverwaltung, Bahnhofstrasse 22

Eidgenössische Vorlagen

Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern»

Abgelehnt
Beschreibung

Heute werden im Grundsatz sämtliche Einkünfte wie Löhne, Renten und Kapitaleinkommen (z.B. Zinsen, Dividenden und Erträge aus Vermietung) in vollem Umfang versteuert. Diese Einkommenssteuern tragen dazu bei, Ungleichheiten bei der Verteilung der Einkommen innerhalb der Bevölkerung abzuschwächen. So zahlen einkommensstarke Personen prozentual mehr als einkommensschwache. Nebst den Steuern gibt es noch weitere Instrumente zur Umverteilung. Der grösste Teil der Umverteilung erfolgt über Sozialleistungen wie Renten oder Sozialhilfe.

Aus Sicht der Initiantinnen und Initianten ist die bestehende Umverteilung nicht ausreichend und die Besteuerung nicht gerecht genug. Sie fordern eine stärkere Besteuerung hoher Kapitaleinkommen. Ab einem bestimmten Betrag sollen Kapitaleinkommen bei der Steuerberechnung stärker gewichtet und anderthalbfach gezählt werden. Für jeden Franken oberhalb dieses Betrags müsste so viel an Steuern bezahlt werden, als würde es sich dabei um Fr. 1.50 handeln. Ab welchem Betrag die höhere Besteuerung gilt, wird bei einer Annahme der Initiative durch das Parlament bestimmt. Die Einnahmen, die durch die höhere Besteuerung erzielt werden, sollen für Steuerermässigungen für Personen mit tiefen oder mittleren Arbeitseinkommen oder zugunsten der sozialen Wohlfahrt eingesetzt werden.

Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 21,61 %
223
Nein-Stimmen 78,39 %
809
Stimmberechtigte
2'216
Stimmbeteiligung
47.2 %
Ebene
Bund
Name
Abstimmungsprotokoll 26.9.2021 EWG Egerkingen eidgenössischen Volksabstimmung.pdf Download 0 Abstimmungsprotokoll 26.9.2021 EWG Egerkingen eidgenössischen Volksabstimmung.pdf

Ehe für alle

Angenommen
Beschreibung

Heute können zwei Frauen oder zwei Männer in der Schweiz nicht heiraten. Sie haben lediglich die Möglichkeit, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen. Diese wurde zwar in den letzten Jahren in einzelnen Punkten der Ehe rechtlich angenähert. Es bestehen aber nach wie vor Unterschiede, namentlich bei der Einbürgerung, bei der Adoption von Kindern sowie beim Zugang zur Fortpflanzungsmedizin. Bundesrat und Parlament wollen diese Ungleichheiten beseitigen und die Ehe für alle Paare öffnen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen: Auch in Zukunft sollen nur Mann und Frau eine Ehe eingehen dürfen.

Mit dem geänderten Gesetz können auch gleichgeschlechtliche Paare zivil heiraten. Sie werden anderen Ehepaaren damit institutionell, aber auch rechtlich gleichgestellt. So können der ausländische Ehemann eines Schweizers sowie die ausländische Ehefrau einer Schweizerin sich erleichtert einbürgern lassen. Gleichgeschlechtliche Ehepaare können zudem gemeinsam ein Kind adoptieren. Ausserdem erhalten verheiratete Frauenpaare Zugang zur gesetzlich geregelten Samenspende. Eingetragene Partnerschaften können in eine Ehe umgewandelt, jedoch nicht mehr neu eingegangen werden.

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 18. Dezember 2020 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 54,77 %
580
Nein-Stimmen 45,23 %
479
Stimmberechtigte
2'216
Stimmbeteiligung
48.0 %
Ebene
Bund
Name
Abstimmungsprotokoll 26.9.2021 EWG Egerkingen eidgenössischen Volksabstimmung.pdf Download 0 Abstimmungsprotokoll 26.9.2021 EWG Egerkingen eidgenössischen Volksabstimmung.pdf

Kantonale Vorlagen

Balsthal, Verkehrsanbindung Thal; Bewilligung eines Verpflichtungskredites

Angenommen
Beschreibung

Die Klus bei Balsthal ist ein topografischer Engpass. Der gesamte Strassenverkehr zwischen dem Mittelland und der Region Thal sowie den Juraübergängen Schelten, Passwang und Oberer Hauenstein passiert dieses Nadelöhr durch das historische Städtchen in der Klus. Die Kapazität der bestehenden Strasseninfrastruktur reicht bei Weitem nicht mehr aus. Sie wurde bereits mehrfach optimiert und kann nicht mehr erhöht werden. Der tägliche Rückstau des Strassenverkehrs ist seit Jahrzehnten ein Problem, das sich kontinuierlich verschärft. Zudem wird das historische Städtchen Klus durch den Verkehr übermässig belastet, was die Lebensqualität der Anwohnerschaft und die Bausubstanz massiv beeinträchtigt. Die Region Thal wird durch die schlechte Verkehrsanbindung in ihrer Entwicklung gehemmt.

Das vorliegende Projekt beseitigt diesen Engpass und die damit verbundenen Staus. Die Entlastungsstrasse wird über einen Viadukt an die Westflanke der Klus geführt und quert mit einem kurzen Tunnel die Felsnase Guntenflüeli, bevor sie über einen neuen Kreisel in die Thalstrasse mündet. Das Städtchen Klus mit seinen denkmalgeschützten Bauten wird dadurch vom motorisierten Strassenverkehr entlastet, und das Ortsbild kann deutlich aufgewertet werden. Zudem werden durchgehende und sichere Rad- und Gehwegverbindungen geschaffen. Der wichtige ÖV-Knoten Thalbrücke wird neu gestaltet und damit besser auf die Bedürfnisse der Pendlerinnen und Pendler ausgerichtet.

Für das Vorhaben wird ein Verpflichtungskredit von brutto 74.0 Mio. Franken beantragt. Nach Abzug der Beiträge Dritter verbleiben für die kantonale Strassenrechnung Nettokosten von 63.7 Mio. Franken. Diese 63.7 Mio. Franken sind durch die Einnahmen aus den zweckgebundenen Motorfahrzeugsteuern, den Mineralölsteuererträgen und der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) sichergestellt. Somit werden der allgemeine Staatshaushalt und damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht zusätzlich belastet. Es ist auch keine Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer notwendig.

Formulierung
Wollen Sie den Kantonsratsbeschluss «Balsthal, Verkehrsanbindung Thal; Bewilligung eines Verpflichtungskredites» vom 15. Dezember 2020 annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 75,59 %
774
Nein-Stimmen 24,41 %
250
Stimmberechtigte
2'216
Stimmbeteiligung
47.0 %
Ebene
Kanton
Name
Abstimmungsprotokoll 26.9.2021 EWG Egerkingen kantonalen Volksabstimmung.pdf Download 0 Abstimmungsprotokoll 26.9.2021 EWG Egerkingen kantonalen Volksabstimmung.pdf

Volksinitiative «Erweiterung der Gemeindeautonomie betreffend Vergabe des Stimm- und Wahlrechts auf kommunaler Ebene»

Abgelehnt
Beschreibung

Was will die Initiative? Die Initiative in Form einer ausgearbeiteten Vorlage will Artikel 25 der Verfassung des Kantons Solothurn (KV) mit einem neuen Absatz 4 ergänzen:

Artikel 25 Absatz 4 KV (neu) 4 Einwohnergemeinden können Personen mit Niederlassungsbewilligung das Stimm- und Wahlrecht in kommunalen Angelegenheiten gewähren. Die Einwohnergemeinden bestimmen, ob sie das Stimm- sowie das aktive und das passive Wahlrecht oder nur Teile davon gewähren.

Die Volksinitiative verlangt, dass die Einwohnergemeinden die Möglichkeit erhalten, selbst darüber zu entscheiden, ob auch Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung das Stimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene erhalten sollen. Eine Einwohnergemeinde könnte gestützt auf diese Verfassungsbestimmung ihre Gemeindeordnung anpassen und darin festlegen, ob Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung zukünftig an Abstimmungen und Wahlen und an Gemeindeversammlungen der Einwohnergemeinde mitbestimmen dürfen (aktives Wahlrecht), sowie ob diese auch in kommunale Ämter gewählt werden dürfen (passives Wahlrecht). Wenn eine Einwohnergemeinde das eine oder beides möchte, müsste dies mit einer Änderung der Gemeindeordnung von den Stimmberechtigten beschlossen werden. Eine Einführung würde den heutigen Grundsatz, wonach Bürgerrecht und politische Rechte miteinander verknüpft sind, auf Gemeindestufe durchbrechen. Auf kantonaler und eidgenössischer Stufe wären niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer unabhängig davon, ob die Volksinitiative angenommen oder abgelehnt wird, weiterhin nicht stimm- und wahlberechtigt.

Die Mehrheit im Kantonsrat empfiehlt die Volksinitiative aus folgenden Gründen zur Ablehnung:

  • Wer sich politisch engagieren und Verantwortung übernehmen will, hat die Möglichkeit, dies über die Einbürgerung zu erreichen. Dabei ist eine gewisse Sprachkompetenz Voraussetzung.
  • Einbürgerungsverfahren sind heutzutage relativ einfach und kostengünstig möglich und stellen einen grösseren Schritt zur politischen Integration dar.
  • Die Annahme dieser Initiative würde ein falsches Zeichen setzen. Das Mitbestimmen in unserer Gesellschaft soll nicht am Anfang, sondern am Schluss des Integrationsprozesses stehen.
  • Unterschiedliche Regelungen in den Gemeinden führen kantonsweit zu einer unübersichtlichen Situation sowie zu einer Ungleichbehandlung der niedergelassenen Personen. Das kann auf Unverständnis stossen.


Die Minderheit im Kantonsrat sowie der Regierungsrat empfehlen die Volksinitiative aus folgenden Gründen zur Annahme:

  • Die fakultative Einführung des Stimm- und Wahlrechts für niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer stärkt die Gemeindeautonomie.
  • Niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer könnten in die politische Verantwortung integriert werden. Viele Einwohnergemeinden haben Mühe damit, ihre Ämter zu besetzen. Es liegt im gesellschaftlichen Interesse, das vorhandene Potential an gut ausgebildeten und motivierten Menschen im Milizsystem zu nutzen. So wäre es beispielsweise möglich, dass niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer ihr Fachwissen auch auf politischer Ebene einbringen könnten. 
  • Die gesellschaftliche Anerkennung der integrierten niedergelassenen Ausländerinnen und Ausländer könnte mit der Einführung des Ausländerstimmrechts gestärkt werden.
  • Eine breitere Abstützung der politischen Entscheide wäre begrüssenswert.
Formulierung
Wollen Sie die Initiative «Erweiterung der Gemeindeautonomie betreffend Vergabe des Stimm- und Wahlrechts auf kommunaler Ebene» vom 28. Oktober 2019 annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 13,42 %
133
Nein-Stimmen 86,58 %
858
Stimmberechtigte
2'216
Stimmbeteiligung
45.7
Ebene
Kanton
Name
Abstimmungsprotokoll 26.9.2021 EWG Egerkingen kantonalen Volksabstimmung.pdf Download 0 Abstimmungsprotokoll 26.9.2021 EWG Egerkingen kantonalen Volksabstimmung.pdf