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Eidg. und kantonale Volksabstimmung vom 27. September 2020

Informationen

Datum
27. September 2020
Lokalität
Das Wahl-/Stimmlokal befindet sich im Parterre der Gemeindeverwaltung, Bahnhofstrasse 22.
Kontakt
Elvira Biedermann

Eidgenössische Vorlagen

Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)»

Angenommen
Beschreibung

Die Initiative will die Personenfreizügigkeit mit der EU beenden. Wird die Initiative angenommen, muss der Bundesrat das FZA innerhalb von zwölf Monaten durch Verhandlungen mit der EU ausser Kraft setzen. Gelingt dies nicht, muss der Bundesrat das FZA innert weiteren 30 Tagen einseitig kündi gen. In diesem Fall würde die Guillotine-Klausel zur Anwen dung kommen: Auch die sechs anderen Abkommen der Bilateralen I würden automatisch wegfallen. Die Initiative verbietet es der Schweiz zudem, neue völkerrechtliche Ver pflichtungen einzugehen, die ausländischen Staatsangehöri gen eine Personenfreizügigkeit gewähren.

Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 54,97 %
642
Nein-Stimmen 45,03 %
526
Stimmberechtigte
2'200
Stimmbeteiligung
53.4 %
Ebene
Bund
Name
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Änderung des Jagdgesetzes

Angenommen
Beschreibung

Das revidierte Jagdgesetz trägt der steigenden Zahl von Wölfen in der Schweiz Rechnung. Die Kantone können neu die Wolfsbestände vorausschauend regulieren. Der Wolf bleibt eine geschützte Tierart. Ziel dieser Neuerung ist, dass die Wölfe die Scheu vor Menschen und Siedlungen bewahren, weniger Schäden an Schafen und Ziegen entstehen und so die Zahl der Konflikte abnimmt. Das revidierte Gesetz verbessert auch den Schutz verschiedener Wildtierarten. Davon profitieren zum Beispiel Wasservögel. Zudem werden die Lebensräume der Wildtiere besser miteinander vernetzt.

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 50,04 %
579
Nein-Stimmen 49,96 %
578
Stimmberechtigte
2'200
Stimmbeteiligung
53.3 %
Ebene
Bund
Name
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Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer

Abgelehnt
Beschreibung

Bundesrat und Parlament wollen bei der direkten Bundes steuer den maximalen Abzug für die Drittbetreuung von 10100 auf 25000 Franken pro Kind erhöhen. Sie wollen dazu beitragen, dass sich Familie und Beruf besser vereinbaren lassen, und zugleich dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Die Erhöhung dieses Abzugs führt zu jährlich wiederkehrenden Steuerausfällen von grob geschätzt 10 Millionen Franken. Das Parlament hat zudem beschlossen, den allgemeinen Kinderabzug von 6500 auf 10000 Franken zu erhöhen. Es will Familien unabhängig von der Betreuungsform entlasten. Das führt zu zusätzlichen Steuer ausfällen, die vor der Coronakrise auf 370 Millionen Franken geschätzt wurden. Infolge der Coronakrise dürften sie vorüber gehend tiefer ausfallen, bezogen auf das Steuerjahr 2021 um schätzungsweise 50 bis 100 Millionen Franken. Da die Kan to ne an den Einnahmen der direkten Bundessteuer beteiligt sind, entfallen gut 20 Pro zent der gesamten Mindereinnahmen auf sie. Die Erhöhung der Abzüge kommt jenen fast 60 Prozent der Familien zugute, welche die direkte Bundessteuer bezahlen müssen.

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 31,17 %
361
Nein-Stimmen 68,83 %
797
Stimmberechtigte
2'200
Stimmbeteiligung
53.5 %
Ebene
Bund
Name
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Änderung des Erwerbsersatzgesetzes

Abgelehnt
Beschreibung

Die Vorlage sieht die Einführung eines zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaubs vor. Er kann innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt bezogen werden. Der Erwerbsaus fall während des Vaterschaftsurlaubs wird entschädigt. Die Entschädigung wird gleich festgelegt wie bei Frauen im Mutter schaftsurlaub: Sie beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Das Bundesamt für Sozialversicherungen schätzt die Kosten des zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs bei Inkrafttreten der Vorlage auf rund 230 Millionen Franken pro Jahr. Finanziert werden diese Kosten wie beim Mutterschafts urlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO), also überwiegend mit Beiträgen der Erwerbstätigen und der Arbeitgeber. Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag des Parlaments zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie». Die Initiative verlangt einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub. Sie wurde unter der Bedin gung zurückgezogen, dass die Vorlage für einen zwei wöchigen Vaterschaftsurlaub in Kraft tritt. Weil gegen diese Vorlage ein Referendum zustande gekommen ist, wird darüber abgestimmt.

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (Erwerbsersatzgesetz, EOG) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 39,95 %
445
Nein-Stimmen 60,05 %
669
Stimmberechtigte
2'200
Stimmbeteiligung
51.1 %
Ebene
Bund
Name
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Bundesbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge

Angenommen
Beschreibung

Die Vorlage von Bundesrat und Parlament sieht vor, dass die Schweiz bis 2030 neue Kampfflugzeuge beschafft. Dafür sind höchstens 6 Milliarden Franken vorgesehen. Der Flugzeug hersteller, der den Zuschlag erhält, muss für 60 Prozent des Kaufpreises Aufträge an Unternehmen in der Schweiz vergeben. Die Aufträge werden auf die Sprachregionen verteilt. Gegen den Bundesbeschluss wurde das Referendum ergriffen. Darum entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger darüber, ob neue Kampfflugzeuge beschafft werden. Falls das Volk Ja sagt, entscheidet der Bundesrat über den Typ und die Anzahl Flugzeuge. Er unterbreitet seinen Entscheid dem Parlament zur Genehmigung.

Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 64,16 %
750
Nein-Stimmen 35,84 %
419
Stimmberechtigte
2'200
Stimmbeteiligung
53.5 %
Ebene
Bund
Name
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Kantonale Vorlagen

Ersatzstandort für die Kantonale Motorfahrzeugkontrolle Olten; Bewilligung eines Verpflichtungskredites und der wiederkehrenden Ausgaben (Miete)

Angenommen
Beschreibung

Die Kantonale Motorfahrzeugkontrolle (MFK) Olten soll an einem neuen Standort auf dem Areal der Busbetrieb Olten Gösgen Gäu AG (BOGG) in Wangen b. Olten untergebracht werden.

Am heutigen Standort der MFK in Olten können aus technischen, baulichen, räumlichen und betrieblichen Gründen nur Fahrzeuge bis 3.5 t geprüft werden. Alle übrigen Fahrzeuge werden an vier weiteren Standorten geprüft. Die gesetzlichen Aufgaben der MFK in der Region Olten können somit nicht effizient und nicht gemäss dem gesetzlichen Auftrag erfüllt werden.

Der Standort BOGG bietet für die MFK aus folgenden Gründen optimale Bedingungen:

  • Die MFK ist bereits heute teilweise auf dem BOGG-Areal eingemietet.
  • Aufgrund der Doppelnutzung der Hallen durch BOGG und MFK ergeben sich betriebliche Synergien.
  • Alle MFK-Leistungen befinden sich an einem gut erschlossenen Standort.
  • Die vorgeschlagene Lösung ist wirtschaftlich und kurzfristig realisierbar.
  • Es werden kein zusätzliches Bauland und keine weitere verkehrstechnische Infrastruktur benötigt.

Für das Vorhaben wird ein Verpflichtungskredit von brutto 6,9 Mio. Franken beantragt. Dazu kommen Mietkosten für sämtliche Räumlichkeiten und Aussenanlagen von 198'800 Franken pro Jahr. Die bisherige Miete von rund 83'000 Franken pro Jahr entfällt.

Der Kantonsrat hat der Vorlage am 18. Dezember 2019 mit einem Stimmenverhältnis von 92 JA zu 0 NEIN zugestimmt.

Formulierung
Wollen Sie den Kantonsratsbeschluss «Ersatzstandort für die Kantonale Motorfahrzeugkontrolle Olten; Bewilligung eines Verpflichtungskredites und der wiederkehrenden Ausgaben (Miete)» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 75,88 %
818
Nein-Stimmen 24,12 %
260
Stimmberechtigte
2'200
Stimmbeteiligung
49.8 %
Ebene
Kanton
Name
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Einführung des Auftrages als politisches Instrument der Parlamentsmitglieder bei der ausserordentlichen Gemeindeorganisation; Änderung des Gemeindegesetzes

Abgelehnt
Beschreibung

Von der Vorlage ist nur die ausserordentliche Gemeindeorganisation mit Gemeindeparlament betroffen.
Bei Annahme der Vorlage kann neu jedes Mitglied des Gemeindeparlaments ein Auftragsbegehren stellen. Die bisherigen Instrumente Motion und Postulat werden im neuen Instrument Auftrag zusammengefasst.
Für den Kanton und die Gemeinden mit der ordentlichen Gemeindeorganisation (Gemeindeversammlung) hat die Vorlage keine Auswirkungen. Nur für die Einwohnergemeinde der Stadt Olten sowie für Zweckverbände mit Delegiertenversammlung wird allenfalls eine Anpassung der Gemeindeordnung oder der Statuten und weiterer ausführender Reglemente notwendig sein.
Da im Kantonsrat die notwendige Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder nicht erreicht worden ist, unterliegt die Gesetzesrevision dem obligatorischen Referendum.

Der Regierungsrat und die Mehrheit im Kantonsrat begrüssen die Teilrevision aus folgenden Gründen:

  • die Instrumente «Motion und Postulat» werden durch den «Auftrag» ersetzt. Dies schafft eine Vereinfachung und Transparenz;
  • das Parlamentsmitglied muss sich nicht mehr zwischen einer Motion oder einem Postulat entscheiden;
  • der Auftrag wird für alle Parlamente im Kanton Solothurn, ob kantonal oder kommunal, das Instrument für einen Vorstoss sein;
  • in Zukunft werden sich weitere Gemeinden überlegen, ein Parlament einzuführen. Die Regelung wird dann auch für diese gelten.

Die Minderheit im Kantonsrat lehnt die Teilrevision aus folgenden Gründen ab:

  • Materiell ändert sich nichts, es erfolgt lediglich die Reduktion auf einen Begriff;
  • die Gesetzesrevision ist unnötig;
  • mit dieser Gesetzesänderung werden die Probleme in Olten nicht gelöst. Eine Gesetzesänderung wegen einer einzigen Gemeinde ist nicht sinnvoll;
  • die Gesetzesrevision führt zu unnötigem bürokratischem Mehraufwand in der ausserordentlichen Gemeindeorganisation.

Der Kantonsrat hat der Vorlage am 29. Januar 2020 mit einem Stimmenverhältnis von 49 JA zu 45 NEIN zugestimmt.

Formulierung
Wollen Sie den Kantonsratsbeschluss «Einführung des Auftrages als politisches Instrument der Parlamentsmitglieder bei der ausserordentlichen Gemeindeorganisation; Änderung des Gemeindegesetzes» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 40,49 %
411
Nein-Stimmen 59,51 %
604
Stimmberechtigte
2'200
Stimmbeteiligung
49.6 %
Ebene
Kanton
Name
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Zugehörige Objekte

Name
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