Öffentliche Planauflage Teilzonen- und Erschliessungsplan "Egerkingen Ost" - Bereinigungen nach OPR
Öffentliche Planauflage
Gestützt auf § 15 ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird die nachfolgend aufgeführte Nutzungsplanung öffentlich aufgelegt:
Teilzonen- und Erschliessungsplan «Egerkingen Ost» - Bereinigungen nach OPR
Orientierend kann zudem der dazugehörende Raumplanungsbericht eingesehen werden (gegen dieses Dokument kann keine Einsprachen eingereicht werden).
Auflagedauer: 24. Januar – 24. Februar 2025
während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten
der Gemeindeverwaltung
Auflageort: Bauverwaltung, Bahnhofstrasse 22, 4622 Egerkingen
Während der Auflagedauer werden die Planungsunterlagen zudem auf der Homepage der Einwohnergemeinde Egerkingen (www.egerkingen.ch) aufgeschaltet.
Rechtsmittel
Während der Auflagefrist kann jede Person, die durch die vorgenannte Planung besonders berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat der Einwohnergemeinde, Bahnhofstrasse 22, 4622 Egerkingen, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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Raumplanungsbericht_TZP_ESP_Egerkingen_Ost_Bereinigung_nach_OPR (PDF, 1.25 MB) | Download | 0 | Raumplanungsbericht_TZP_ESP_Egerkingen_Ost_Bereinigung_nach_OPR |
TZP_ESP_Egerkingen_Ost_Bereinigung_nach_OPR (PDF, 2.42 MB) | Download | 1 | TZP_ESP_Egerkingen_Ost_Bereinigung_nach_OPR |