Räumung von Grabfeldern nach Ablauf der Ruhezeit ab 03.10.2022
Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner
Gemäss Bestattungs- und Friedhofordnung der Einwohnergemeinde Egerkingen werden Gräber nach Ablauf der Ruhezeit geräumt. Die Aufhebung von Gräbern ist spätestens 3 Monate vorher öffentlich bekanntzugeben.
Mittlerweile ist die Ruhezeit für folgende Gräber erreicht und diese werden ab Montag, 3. Oktober 2022 geräumt:
- Reihengräber mit Erdbestattungen aus den Jahren 2000 - 2002
- Reihen-, Nischen- und Höckergräber mit Urnen aus den Jahren 2002 - 2004
Bei den Grabfeldern, welche aufgehoben werden, wird eine Information angebracht. Angehörige, deren aktuelle Adressen der Verwaltung bekannt sind, werden zudem noch schriftlich benachrichtigt.
Im nachstehenden Inserat, welches im Anzeiger Thal Gäu Olten vom 23. Juni 2022 publiziert wurde, finden Sie weitere Informationen.
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Inserat vom 23. Juni 2022 betreffen Grabräumung ab 03.10.22.pdf | Download | 0 | Inserat vom 23. Juni 2022 betreffen Grabräumung ab 03.10.22.pdf |