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Räumung von Grabfeldern nach Ablauf der Ruhezeit ab 03.10.2022

23. Juni 2022

Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner

Gemäss Bestattungs- und Friedhofordnung der Einwohnergemeinde Egerkingen werden Gräber nach Ablauf der Ruhezeit geräumt. Die Aufhebung von Gräbern ist spätestens 3 Monate vorher öffentlich bekanntzugeben.

Mittlerweile ist die Ruhezeit für folgende Gräber erreicht und diese werden ab Montag, 3. Oktober 2022 geräumt:

  • Reihengräber mit Erdbestattungen aus den Jahren 2000 - 2002
  • Reihen-, Nischen- und Höckergräber mit Urnen aus den Jahren 2002 - 2004

Bei den Grabfeldern, welche aufgehoben werden, wird eine Information angebracht. Angehörige, deren aktuelle Adressen der Verwaltung bekannt sind, werden zudem noch schriftlich benachrichtigt.

Im nachstehenden Inserat, welches im Anzeiger Thal Gäu Olten vom 23. Juni 2022 publiziert wurde, finden Sie weitere Informationen.

Zugehörige Objekte

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Inserat vom 23. Juni 2022 betreffen Grabräumung ab 03.10.22.pdf Download 0 Inserat vom 23. Juni 2022 betreffen Grabräumung ab 03.10.22.pdf