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COVID 19 - Informationen

20. Dezember 2021

Geschätzte Einwohner*innen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu kantonal oder bundesrechtlich angeordneten Massnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie.

Bitte beachten Sie, dass diese abhängig von den künftigen Entscheiden von Kanton und/oder Bund ändern können. 



MASSNAHMEN AUF GEMEINDEEBENE


DIENSTLEISTUNGEN DER VERWALTUNG

Die Verwaltung ist zu den publizierten Zeiten geöffnet und telefonisch oder per E-Mail erreichbar. 

Für alle öffentlich zugänglichen Innenräume der Verwaltung sowie die Warte- und Zugangsbereiche gilt eine Maskenpflicht.

Viele Anliegen bedingen keine persönliche Vorsprache. Die Erfahrung der vergangenen Monate hat gezeigt, dass die Verwaltung einen Grossteil ihrer Dienstleistungen via Online-Schalter, telefonisch oder per E-Mail erbringen kann. Bitte nutzen Sie diese Dienste wenn immer möglich, bspw. für:

Verlängerung Ihrer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
Für die Verlängerung ihrer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung können Sie das unterzeichnete Gesuchsformular zusammen mit dem Original-Ausländerausweis und einer aktuellen Kopie Ihres Passes auch in unseren Briefkasten beim Verwaltungseingang einwerfen oder uns per Post (Einwohnergemeinde Egerkingen, Zentrale Dienste, Bahnhofstrasse 22, 4622 Egerkingen) zustellen.

Auskünfte der AHV-Zweigstelle / Einreichung von Unterlagen zuhanden der AKSO
Auskünfte erteilt Ihnen die AHV-Zweigstelle gerne auch telefonisch; Unterlagen zur Weiterleitung an die AKSO können Sie uns auch in unseren Briefkasten beim Verwaltungseingang einwerfen oder per Post (AHV-Zweigstelle, Bahnhofstrasse 22, Postfach 88, 4622 Egerkingen) zustellen. 

Baugesuche und Planauflagen
Baugesuche und Planauflagen können zu den publizierten Öffnungszeiten der Verwaltung auf telefonische Voranmeldung eingesehen werden.

Meldung von Todesfällen
Für die Meldung von Todesfällen erreichen Sie die Verwaltung zu den publizierten Schalter- und Telefonöffnungszeiten. Eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend nötig, Sie können uns den Todesfall auch telefonisch oder per E-Mail mitteilen. Bitte reichen Sie uns mit der Meldung die ärztliche Todesbescheinigung ein. In Absprache mit Ihnen organisiert die Verwaltung anschliessend die Beisetzung.

 

ABDANKUNGSFEIERN UND BESTATTUNGEN AUF DEM FRIEDHOF SANDACKER

Abdankungsfeiern und Bestattungen gelten als Veranstaltungen. In Innenräumen gilt eine Maskenpflicht gilt. Die Räumlichkeiten dürfen max. zu 2/3 der Kapazität besetzt werden, der erforderliche Abstand ist nach Möglichkeit einzuhalten und die Kontaktdaten müssen erhoben werden

Bei mehr als 50 Personen ist der Zugang auf genesene und geimpfte Personen (2G ab 16 Jahren) beschränkt und es muss ein Schutzkonzept erarbeitet und umgesetzt werden. Im Schutzkonzept sind folgende Punkte zu bezeichnen:

  • Geltungsbereich (z.B. alle Personen ab 16 Jahren)
  • Massnahmen betreffend die Einhaltung der Maskenpflicht
  • Massnahmen betreffend die Erhebung der Kontaktdaten der anwesenden Personen
  • Massnahmen betreffend Personen, die gemäss Art. 6 Abs. 2 der Covid-19-Verordnung besondere Lage keine Maske tragen müssen
  • Massnahmen betreffend die geordnete und lückenlose Durchführung der Zugangskontrolle
  • Massnahmen betreffend Hygiene und Lüftung
  • Massnahmen zur Information der Teilnehmenden (z.B. BAG-Plakate)
  • Bezeichnung einer verantwortlichen Person

Das Schutzkonzept ist der Abteilung Bau vorgängig zur Abdankungsfeier/Bestattung einzureichen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Markus Thommen, Bereichsleiter Bau, Tel. 062 387 71 22 oder E-Mail.

Die Trauerfamilie ist für die Erhebung der Kontaktdaten resp. die Erarbeitung und Umsetzung des Schutzkonzepts sowie die im Schutzkonzept verankerte Überprüfung der Covid-Zertifikate aller anwesenden Personen verantwortlich.

 

KEHRICHT- UND GRÜNABFUHR, ALTPAPIERSAMMLUNG, KARTONENTGEGENNAHME, SAMMELSTELLE WESTLICH DES WERKHOFS

Die Kehricht- und Grünabfuhr erfährt keine Änderungen.

Über die Durchführbarkeit von Altpapiersammlungen und Kartonentgegennahmen werden Sie jeweils kurz vor dem geplanten Termin via Gemeindewebsite, die App Gemeinde News und/oder den Anzeiger Thal Gäu Olten informiert. 

Die Sammelstelle westlich des Werkhofes können Sie zu den gewohnten Öffnungszeiten nutzen, es dürfen sich max. 50 Personen gleichzeitig auf dem Areal aufhalten.

 

RAUMRESERVATIONEN ALTE MÜHLE UND GEMEINDESAAL MZA MÜHLEMATT 

Die Räumlichkeiten der Alten Mühle und des Gemeindesaals in der Mehrzweckanlage Mühlematt können unter Einhaltung der nachstehenden Bedingungen für private oder öffentliche Anlässe reserviert werden. 

Zeitlich begrenzte, in einem definierten Raum oder Perimeter stattfindende und geplante öffentliche oder private Anlässe gelten als Veranstaltung. Der Zugang ist auf genesene und geimpfte Personen (2G ab 16 Jahren) beschränkt und es muss  ein Schutzkonzept erarbeitet und umgesetzt werden. Im Schutzkonzept sind folgende Punkte zu bezeichnen:

  • Geltungsbereich (z.B. alle Personen ab 16 Jahren)
  • Massnahmen betreffend die Einhaltung der Maskenpflicht
  • Massnahmen betreffend die Erhebung der Kontaktdaten der anwesenden Personen
  • Massnahmen betreffend Personen, die gemäss Art. 6 Abs. 2 der Covid-19-Verordnung besondere Lage keine Maske tragen müssen
  • Massnahmen betreffend die geordnete und lückenlose Durchführung der Zugangskontrolle
  • Massnahmen betreffend Hygiene und Lüftung
  • Massnahmen zur Information der Teilnehmenden (z.B. BAG-Plakate)
  • Bezeichnung einer verantwortlichen Person

Das Schutzkonzept ist der Abteilung Bau zusammen mit der Reservationsanfrage einzureichen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Markus Thommen, Bereichsleiter Bau, Tel. 062 387 71 22 oder E-Mail.

Der Veranstalter ist für die Erarbeitung und Umsetzung des Schutzkonzepts sowie die im Schutzkonzept verankerte Überprüfung der Covid-Zertifikate aller anwesenden Personen verantwortlich.

 

BEHÖRDENSITZUNGEN UND GEMEINDEVERSAMMLUNGEN

Sitzungen der Behörden - Gemeinderat und Kommissionen - dürfen weiterhin physisch vor Ort unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln abgehalten werden. Kann der Abstand nicht eingehalten werden, sind Masken zu tragen. 

Im Gegensatz zu den Kommissionssitzungen sind Sitzungen des Gemeinderates öffentlich, vorbehältlich der Traktanden, welche unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden. Gäste werden gebeten, sich vorgängig telefonisch oder per E-Mail bei Elvira Biedermann, Verwaltungsleiterin/Bereichsleiterin Zentrale Dienste, 062 387 71 50E-Mail, anzumelden, für die Teilnahme gilt eine Maskenpflicht

Die Sitzungsleitungen haben sicherzustellen, dass die geltenden Abstands- und Hygieneregeln sowie die Maskenpflicht eingehalten werden.

Für Gemeindeversammlungen ist eine Covid-Zertifikatspflicht unzulässig, es gilt jedoch das Schutzkonzept der Einwohnergemeinde Egerkingen für die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen in gemeindeeigenen Räumlichkeiten. 

 

NUTZUNG DER MEHRZWECKANLAGE MÜHLEMATT UND DER SCHULANLAGE KLEINFELD FÜR KULTURELLE ODER SPORTLICHE AKTIVITÄTEN 

Bei kulturellen und sportlichen Aktivitäten in Innenräumen ist der Zugang auf geimpfte und genesene Personen (2G) beschränkt

Bei Aktivitäten, bei denen keine Maske getragen werden kann, müssen durch den Organisator der Aktivität die Kontaktdaten erhoben werden.

Für Wettkämpfe und Auftritte vor Publikum gelten die Regeln für Veranstaltungen.

Es wird nicht unterschieden zwischen Profi- und Amateursportler*innen bzw. Profi- und Amateurkünstler*innen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Sport BASPO und auf der Webseite des Bundesamtes für Kultur BAK.

Von den Vereinen sind vorgängig aktualisierte Schutzkonzepte zu erstellen und der Abteilung Bau einzureichen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Markus Thommen, Bereichsleiter Bau, Tel. 062 387 71 22 oder E-Mail.

 

SCHULBETRIEB SCHULANLAGEN KLEINFELD UND MÜHLEMATT

Für die Schule gilt die Schutzstufe Cocon+ und das Schutzkonzept des Volksschulamtes vom 9. September 2021. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons, Departement Bildung & Kultur sowie in der Allgemeinverfügung des Departements des Innern vom 8. Dezember 2021. 
 

 

MASSNAHMEN AUF BUNDES- UND KANTONSEBENE

Über die aktuell geltenden Schutzmassnahmen auf Bundes- und Kantonsebene können Sie sich jeweils auf den nachfolgenden Internetseiten informieren:

 

Informationen zu den Massnahmen zur Stützung der Wirtschaft finden Sie auf den Seiten des

 

Informationen für Betriebe sowie Bestimmungen zu Veranstaltungen finden Sie auf der Seite des

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