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Gemeindearbeitsamt wird mit Inkfrafttreten des revidierten Arbeitslosenversicherungsgesetzes per 01.07.2021 aufgehoben

18. Juni 2021

Geschätzte Einwohner*innen

Am 26. Mai 2021 hat der Bundesrat die Inkraftsetzung der Änderungen vom 19. Juni 2020 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) und der dazu gehörenden Verordnungen per 1. Juli 2021 beschlossen. Näheres dazu erfahren Sie bei Interesse in der Medienmitteilung des Bundesrates.

Die Einführung des revidierten AVIG führt insbesondere dazu, dass keine Anmeldung zur Arbeitsvermittlung mehr bei der Wohngemeinde möglich ist. Die Gemeindearbeitsämter werden somit aufgehoben und die stellensuchenden Personen sind gebeten, sich ab 1. Juli 2021 direkt beim RAV Olten zur Arbeitsvermittlung anzumelden. Neu kann die Anmeldung auch online durch die stellensuchende Person selber über eine Zugangsplattform für elektronische Dienstleistungen erfolgen.

Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme.

Gemeindeverwaltung Egerkingen