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Volksabstimmung vom 28. November 2021

Informationen

Datum
28. November 2021
Lokalität

Das Wahl-/Stimmlokal befindet sich im Parterre der Gemeindeverwaltung, Bahnhofstrasse 22

Eidgenössische Vorlagen

Pflegeinitiative

Angenommen
Beschreibung

Die Pflege ist ein wichtiger Pfeiler der medizinischen Versorgung. Sie steht angesichts der Alterung der Bevölkerung vor grossen Herausforderungen. Um die Qualität der Pflege erhalten zu können, müssen mehr Pflegefachkräfte als heute ausgebildet werden. Zudem müssen Bedingungen geschaffen werden, damit sie länger im Beruf bleiben.

Die Initiative verlangt, dass Bund und Kantone die Pflege fördern. Sie sollen für eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität sorgen. Es soll genügend diplomierte Pflegefachpersonen geben und in der Pflege tätige Personen sollen entsprechend ihrer Ausbildung und ihren Kompetenzen eingesetzt werden. Auch verlangt die Initiative, dass der Bund die Arbeitsbedingungen regelt und für eine angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen sorgt. Ausserdem sollen Pflegefachpersonen gewisse Leistungen direkt zulasten der Krankenkasse abrechnen können.

Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 54,55 %
768
Nein-Stimmen 45,45 %
640
Stimmberechtigte
2'253
Stimmbeteiligung
63.1 %
Ebene
Bund
Name
Abstimmungsprotokoll 28.11.2021 EWG Egerkingen eidgenössischen Volksabstimmung.pdf Download 0 Abstimmungsprotokoll 28.11.2021 EWG Egerkingen eidgenössischen Volksabstimmung.pdf

Justiz-Initiative

Abgelehnt
Beschreibung

Heute wählt das Parlament die Bundesrichterinnen und Bundesrichter. Die Wahlen finden alle sechs Jahre statt. Das Parlament achtet dabei auf eine angemessene Vertretung der politischen Parteien (sogenannter Parteienproporz). Aus Sicht der Initiantinnen und Initianten der Justiz-Initiative beeinträchtigt dieses Wahlverfahren die richterliche Unabhängigkeit. Zudem kritisieren sie, Parteilose hätten keine Chance, gewählt zu werden. 

Die Justiz-Initiative will ein neues Wahlverfahren einführen: Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter sollen künftig durch das Los bestimmt werden. Wer am Losverfahren teil nehmen darf, entscheidet eine Fachkommission. Sie soll nur Personen zum Losentscheid zulassen, die sich fachlich und persönlich für das Richteramt eignen. Die Amtssprachen müssen dabei am Bundesgericht angemessen vertreten sein. Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter könnten ihr Amt bis fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter hinaus ausüben. Anders als heute müssten sie sich keiner Wiederwahl stellen. Das Parlament könnte Richterinnen und Richter nur dann abberufen, wenn diese ihre Amtspflichten schwer verletzt haben oder dauerhaft nicht mehr fähig sind, das Amt auszuüben.

Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 29,29 %
403
Nein-Stimmen 70,71 %
973
Stimmberechtigte
2'253
Stimmbeteiligung
62.7 %
Ebene
Bund
Name
Abstimmungsprotokoll 28.11.2021 EWG Egerkingen eidgenössischen Volksabstimmung.pdf Download 0 Abstimmungsprotokoll 28.11.2021 EWG Egerkingen eidgenössischen Volksabstimmung.pdf

Änderung vom 19. März 2021 des Covid-19-Gesetzes

Angenommen
Beschreibung

Die Corona-Pandemie verlangte vom Bundesrat rasches und weitreichendes Handeln zum Schutz von Menschen und Unternehmen. Anfangs musste er sich dafür zum Teil auf Notrecht stützen. Seit das Parlament im September 2020 das Covid-19-Gesetz verabschiedet hat, legt dieses fest, mit welchen zusätzlichen Massnahmen der Bundesrat die Pandemie bekämpfen und wie er wirtschaftliche Schäden eindämmen soll. Als Reaktion auf die Entwicklung der Krise wurde das Gesetz mehrmals angepasst. Nach einem Referendum nahm die Stimmbevölkerung das Gesetz am 13. Juni 2021 mit 60 Prozent an. Am 28. November wird ein Teil des Gesetzes erneut zur Abstimmung vorgelegt, nachdem ein weiteres Referendum zustande gekommen ist. Es geht dabei um die Anpassungen, die das Parlament im März 2021 beschlossen hat. 

Mit der Änderung des Gesetzes im März 2021 hat das Parlament Finanzhilfen auf Betroffene ausgeweitet, die bis dahin nicht oder zu wenig unterstützt werden konnten. Das Contact-Tracing zum Unterbrechen der Ansteckungsketten wurde weiterentwickelt und es wurde festgelegt, dass der Bund Covid-Tests fördert und deren Kosten übernehmen kann. Das Parlament schuf zudem die gesetzliche Grundlage für das von ihm verlangte Covid-Zertifikat für Genesene, Geimpfte und negativ Getestete, um Auslandsreisen zu erleichtern und bestimmte Veranstaltungen zu ermöglichen.

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 19. März 2021 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 61,85 %
874
Nein-Stimmen 38,15 %
539
Stimmberechtigte
2'253
Stimmbeteiligung
63.0 %
Ebene
Bund
Name
Abstimmungsprotokoll 28.11.2021 EWG Egerkingen eidgenössischen Volksabstimmung.pdf Download 0 Abstimmungsprotokoll 28.11.2021 EWG Egerkingen eidgenössischen Volksabstimmung.pdf