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Dienstleistung bürgernah und effizient

Steuerpflicht bei Auslandaufenthalt

Im Falle eines Auslandaufenthaltes sind Arbeitnehmer in der Schweiz steuerpflichtig, wenn sie während weniger als 183 Tagen im Jahr in einem Staat beschäftigt werden, mit dem die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen, so besteht die Steuerpflicht in der Schweiz, wenn sich der Arbeitnehmer weniger als ein Jahr im anderen Staat aufhält.
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite:
zugehörige Dienstleistungen: Steuerrechtliche Auskünfte
zuständig: Steuerverwaltung
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Gemeindehaus

Bahnhofstrasse 22
4622 Egerkingen

Tel.: 062 387 71 71
Fax: 062 387 71 72
Mail: info@egerkingen.ch

Öffnungszeiten

Mo.        09.30 - 11.30 Uhr
             14.30 - 18.00 Uhr
Di. - Do. 09.30 - 11.30 Uhr
             14.30 - 17.00 Uhr
Fr.   durchgehend geöffnet
             09.30 - 14.00 Uhr