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Dienstleistung bürgernah und effizient

AHV-Zweigstelle: Gemeinde

AHV
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) besteht aus einer Versicherung für pensionierte Personen sowie eine für Hinterlassene (Witten, Wittwer und Waisen)

Beiträge
Die AHV wird mit Beiträgen der Arbeitgeber und der ersicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie von Bund und Kantonen finanziert. Der Beitragssatz beträgt ca. 11%. 5% des Lohnes wird der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer für die AHV abgezogen, den Rest des Beitrages zahlt der Arbeitgeber. Es ist wichtig, die AHV-Beiträge lückenlos zu zahlen. Fehlende Beitragsjahre führen zu einer Kürzung der Rente.

Altersrenten
Altersrenten erhalten Frauen ab 63 Jahren (bzw. ab 2005 mit 64 Jahren), Männer ab 65 Jahren. Die Minimalrente beträgt zur Zeit Fr. 1050.- pro Monat, die Maximalrente Fr. 2100.-. Die Höhe der Rente hängt von den geleisteten Beiträgen ab.

Hinterlassenrenten
Neben den Altersrenten werden Zusatzrenten, Kinderrenten, Waisenrenten, Witwenrenten, Witwerrenten und Hilflosenentschädigungen ausgerichtet.

Ausgleichskassen
Die AHV-Beiträge werden durch die AHV-Ausgleichskassen eingezogen. Sie führen für jede versicherte Person ein individuelles Konto, wo alle Einkommen und die Zahl der Beitragsjahr eingetragen sind. Die Ausgleichskasse ist die Anlaufstelle für alle Auskünfte zur AHV.


AHV-Zweigstelle Gemeinde
Als AHV-Gemeindezweigstelle sind wir für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Ausgleichskasse des Kantons Solothurn.

Wir beraten Sie gerne über Ihre Pflichten als arbeitgebende oder als selbstständigerwerbende Personen. Wir nehmen Ihre Anmeldungen entgegen und sind Ihnen auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen. Sie können bei uns sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen:

Beiträge
Die AHV wird mit Beiträgen der Arbeitgeber und der versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie von Bund und Kantonen finanziert. Es ist wichtig, die AHV-Beiträge lückenlos zu zahlen.
Fehlende Beitragsjahre führen zu einer Kürzung der Rente.

Altersrenten
Altersrenten erhalten Frauen ab 64 Jahren, Männer ab 65 Jahren. Die Höhe der Rente hängt von den geleisteten Beiträgen ab. Die Rente kann um 1 oder 2 Jahre vorgezogen werden (vorbhältlich einer Rentenkürzung.
Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigten erforderlich ist.

Hinterlassenenrenten
Neben den Altersrenten werden Zusatzrenten, Kinderrenten, Waisenrenten, Witwenrenten, Witwerrenten und Hilflosenentschädigungen ausgerichtet.

Ergänzungsleistungen
Rentnerinnen und Rentner, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Ergänzungsleistung.

Invalidenversicherung
Die IV-Stelle ist der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn angegliedert. Die AHV-Zweigstelle ist für die Abgabe der Anmeldeformulare zuständig.

Ausgleichskassen
Die AHV-Beiträge werden durch die AHV-Ausgleichskassen eingezogen. Sie führen für jede versicherte Person ein individuelles Konto, in welchem alle Einkommen und die Zahl der Beitragsjahre eingetragen sind.
Die Ausgleichskasse ist die Anlaufstelle für alle Auskünfte zur AHV. Detaillierte Informationen finden Sie auf der "AHV-Website."
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite "Lebenslagen".
 
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite:
zugehörige Dienstleistungen: AHV-Anmeldung
IV-Anmeldung
Ansprechspersonen: Aebi-Hüsler Elsa
zuständig: AHV-Gemeindezweigstelle
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Gemeindehaus

Bahnhofstrasse 22
4622 Egerkingen

Tel.: 062 387 71 71
Fax: 062 387 71 72
Mail: info@egerkingen.ch

Öffnungszeiten

Mo.        09.30 - 11.30 Uhr
             14.30 - 18.00 Uhr
Di. - Do. 09.30 - 11.30 Uhr
             14.30 - 17.00 Uhr
Fr.   durchgehend geöffnet
             09.30 - 14.00 Uhr