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Dienstleistung bürgernah und effizient

Anmelden aus dem Ausland

Schweizer Bürger, die nach einem Aufenthalt im Ausland wieder in der Schweiz Wohnsitz nehmen, haben sich bei der zuständigen Schweizer Botschaft (ev. Konsulat) im Ausland abzumelden und bei der Gemeindeverwaltung ihres zukünftigen Wohnsitzes anzumelden. Vgl. zur Anmeldung in der Gemeinde:

Denken Sie bei Ihrer Rückkehr an die Erledigung der Zollformalitäten und den Wiedereintritt in die Sozialversicherungen (AHV, Krankenkasse, etc.). Hilfe bei der Suche nach einer Stelle erhalten sie bei der Sektion "Auswanderung und Stagiaires" des Bundesamtes für Ausländerfragen.

Ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz Wohnsitz zu nehmen beabsichtigen, müssen sich auf der Gemeindeverwaltung ihres zukünftigen Wohnsitzes anmelden. Eine Anmeldung ist nur möglich, wenn eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung erteilt wurde (Ausnahme: Angehörige von EU- und EFTA-Staaten).
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite:
Ansprechspersonen: Heim Maria
zuständig: Einwohnerkontrolle
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Gemeindehaus

Bahnhofstrasse 22
4622 Egerkingen

Tel.: 062 387 71 71
Fax: 062 387 71 72
Mail: info@egerkingen.ch

Öffnungszeiten

Mo.        09.30 - 11.30 Uhr
             14.30 - 18.00 Uhr
Di. - Do. 09.30 - 11.30 Uhr
             14.30 - 17.00 Uhr
Fr.   durchgehend geöffnet
             09.30 - 14.00 Uhr