Feuerschau FeuerungskontrolleFeuerschau Die periodische Feuerschau von bestehenden Gebäuden wird durch die Brandschutzexperten der Solothurnischen Gebäudeversicherung vorgenommen. Die Feuerschau erstreckt sich auf die Einhaltung der Brandschutzvorschriften. Als Grundlage dient das Gesetz über die Solothurnische Gebäudeversicherung und dessen Verordnung. Feuerungskontrolle Wer eine Feuerungsanlage (Oel-, Gas-, Holz- oder Pellettheizung) betreibt, hat nach Bundesgesetz über den Umweltschutz, Luftreinhalte-Verordnung und nach Kant. VO über die Kontrolle von Feuerungsanlagen sowie nach dem Gemeinde-Feuerungsreglement alle Vorkehren zu treffen, eine übermässige Verschmutzung der Luft zu verhüten. Für den Vollzug der Feuerungskontrolle wird das Modell „Liberalisierte Feuerungskontrolle unter Behördenaufsicht“ mit privater Vollzugsbeteiligung bei den Routinekontrollen (bei Anlage mit Service-Abonnement) und bei den Nachkontrollen, gewählt. Zuständig und verantwortlich für die Feuerungskontrolle ist die Baukommission. Der vom Gemeinderat gewählte Feuerungskontrolleur hat die Messung oder Kontrolle bei Feuerungsanlagen alle zwei Jahre gegen Gebühr zu wiederholen. PublikationenBitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen im folgenden Dokument: Nutzungsbedingungen Internet.
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