Bestattungswesen
Wir unterstützen die Hinterbliebenen bei Todesfällen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Urnenbeisetzung oder die Erdbestattung auf dem Friedhof Sandacker Egerkingen. Das Personal der Zentralen Dienste steht Ihnen bei den weiteren Schritten und verschiedenen Bestattungsvorbereitungen beratend zur Seite.
Zuständig für die Einäscherung und die dafür notwendige Koordination ist das Bestattungsamt der Stadt Olten (Telefon 062 206 13 33).
Auf der Gemeindeverwaltung Egerkingen liegt ein Merkblatt "Todesfall, was nun ?" auf oder kann per Internet (siehe Publikationen) abgerufen werden. Es ist eine Auflistung von Vorkehrungen, Kontakte und Schritte, die im Falle eines Todesfalles eines Angehörigen einzuleiten sind.
Bestattungsunternehmen in der Gemeinde:
- Bestattungsdienst Richard Wagner, Rainackerstrasse 3, 4622 Egerkingen, Tel. 062 398 12 33, Fax 062 398 13 53, E-Mail: info@riwadesign.ch
Merkblatt Die Gemeindeverwaltung regelt das Bestattungswesen. Die administrative Verwaltung ist zuständig und verantwortlich für die Organisation und für die Ausstellung einer Bestattungsanzeige zhd. der zuständigen Stellen und Empfängeradressen.
Bei einem Todesfall auf Gemeindegebiet Egerkingen (am Wohnort) sind von den Angehörigen folgende Schritte zu beachten:
- Todesfall zu Hause: Beizug eines Arztes und Ausstellenlassen einer ärztlichen Todesbescheinigung;
- Todesfall im Altersheim Thal-Gäu in Egerkingen: Vorsprache der nächsten Angehörigen im Alters- und Pflegeheim, Entgegennahme einer Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung.
Nach einem Todesfall im Spital Olten sind folgende Schritte von den Angehörigen zu unternehmen:
- Vorsprache der nächsten Angehörigen auf der Spitalverwaltung unter Beibringung des Familienbüchleins;
- Persönliche Vorsprache auf dem zuständigen Zivilstandsamt Olten-Gösgen in Olten, Hauptgasse 25, evtl. unter vorausgehender tel. Voranmeldung (062 311 87 81) unter Beibringung der vom Spital erhaltenen ärztlichen Todesbescheinigung (oder dgl.) und des Familienbüchleins. Das Zivilstandsamt Olten-Gösgen stellt den Angehörigen eine „Bestätigung eines Todesfalles“ aus, als Grundlage für die weiteren öffentlichen Kontaktstellen.
In beiden Fällen sind weiter umgehend folgenden Kontakte notwendig:
- Kontaktnahme mit dem örtlichen Bestattungsinstitut, Richard Wagner, Rainackerstr. 3, Egerkingen, 062 398 12 33, welcher nebst den Bestattungs-Dienstleistungen für eine allfällige Kremation die nötigen Termine mit dem Bestattungsamt Olten vereinbart; Abgabe der Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung;
- Kontaktnahme mit dem zuständigen Pfarrer (Pfarramt röm.-kath. 062 398 11 14, evang.-ref. 062 398 11 60), der mit den Angehörigen im Rahmen des Friedhofreglementes den Zeitpunkt des Trauergottesdienstes bzw. der Abdankung in der Friedhofkirche Sandacker mit anschliessender Beisetzung oder Bestattung festgelegt und das Zeremoniell des Trauergottesdienstes oder der Abdankung bespricht;
- Für nicht einer Landeskirche angehörende Verstorbene: Kontaktnahme, bzw. Beizug einer trauerbegleitenden Person für das rituale Bestattungs- oder Beisetzungszeremoniell. (Adresse: Wilma Lauber-Candolfi, Ganzheitliche Bestatterin, Zeughausstr. 2, 4702 Oensingen, 079 487 76 25)
- Vorsprache auf der Gemeindeverwaltung, Zentrale Dienste, Bahnhofstrasse 22, auf telefonische Voranmeldung hin (062 387 71 71), zwecks Organisation des kirchlichen Trauer- oder Abdankungszeremoniells und Beisetzung oder Bestattung (Wahl der Grabart) und Meldung an die zuständigen Stellen (Pfarrer, Siegrist, Werkhof, Orgelspiel/Organist, öffentl. Aushang, etc.). Die ärztliche Todesbescheinigung und das Familienbüchlein sind mitzubringen;
- Persönliche Meldung durch eine/n Angehörige/n des Todesfalles unter Mitbringen der ärztlichen Todesbescheinigung und des Familienbüchleins auf dem zuständigen Zivilstandsamt Thal-Gäu in Klus-Balsthal, Schmelzihof, Wengistrasse 2, unter vorausgehender tel. Voranmeldung
(062 311 91 81).
Die Überführung ins Krematorium Olten sowie die Bestattung oder die Beisetzung von in Egerkingen wohnhaft gewesenen Verstorbenen erfolgt auf Kosten der Gemeinde. Ausserdem übernimmt die Gemeinde die Kosten des Orgelspiels während des Trauergottesdienstes oder Abdankung.
Auf dem Friedhof in Egerkingen bestehen folgende Bestattungs- bzw. Beisetzungsmöglichkeiten:
- Urnenbeisetzung in Urnengrab
- Urnenbeisetzung in Urnennische
- Urnenbeisetzung in Höckergrab
- Urnenbeisetzung im Gemeinschaftsgrab mit oder ohne Beschriftung
- Urnenbeisetzung in ein bestehendes Grab
- Erdbestattung in Reihengrab
- Erdbestattung in Familiengrab
Todesscheine (schweizerische oder internationale) können beim zuständigen Zivilstandsamt des Todesortes telefonisch bestellt werden.
Auswärtige Todesfälle von Einwohnern werden via zuständiges Zivilstandsamt des Todesortes direkt der Einwohnerkontrolle gemeldet.
Eine Meldung geht gleichzeitig an die AHV und an das Inventuramt Egerkingen für die Inventaraufnahme.
Innert 30 Tagen nach dem Tode des Erblassers/in muss das Inventar aufgenommen werden. Der örtliche Inventurbeamte (i.d. Regel der Gemeindepräsident) nimmt mit den Angehörigen zwecks Erstellung es Inventars Kontakt auf.