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Bestattungen Organisation/Auskünfte

Vorgehen bei einem Todesfall
Die Wohngemeinde regelt das Bestattungswesen. Die Gemeindeverwaltung trifft die Vorbereitungen für die Urnenbeisetzung oder Erdbestattung. Sie unterstützt die Angehörigen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden, informiert über die Beisetzungs- bzw. Bestattungsmöglichkeiten und stellt die Bestattungsanzeige zuhanden der zuständigen Stellen aus (Pfarrer, Siegrist, Werkhof, Organist, öffentliche Publikation).
 

Bei einem Todesfall auf Gemeindegebiet Egerkingen sind von den Angehörigen folgende Schritte zu unternehmen:

  • Todesfall zuhause: Beizug eines Arztes und Ausstellenlassen einer ärztlichen Todesbescheinigung. Persönliche Vorsprache der Angehörigen auf dem Zivilstandsamt Thal-Gäu in Balsthal, Schmelzihof, Wengistrasse 2, 062 311 91 81. Die ärztliche Todesbescheinigung und das Familienbüchlein sind zu diesem Termin mitzubringen. Das Zivilstandsamt stellt den Angehörigen das Formular «Bestätigung eines Todesfalls» aus, als Grundlage für die weiteren öffentlichen Kontaktstellen.
  • Todesfall im Altersheim Sunnepark (GAG) in Egerkingen: Vorsprache der nächsten Angehörigen im Alters- und Pflegeheim, Entgegennahme einer Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung. Die Vorsprache der Angehörigen auf dem Zivilstandsamt entfällt, da die Heimleitung den Todesfall diesem direkt meldet.


Nach einem Todesfall im Kantonsspital Olten sind von den Angehörigen folgende Schritte zu unternehmen:

  • Persönliche Vorsprache der nächsten Angehörigen auf der Spitalverwaltung unter Beibringung des Familienbüchleins;
  • Persönliche Vorsprache der Angehörigen auf dem Zivilstandsamt Olten-Gösgen in Olten, Hauptgasse 25, Telefon 062 311 87 81. Die vom Spital erhaltene ärztliche Todesbescheinigung und das Familienbüchlein sind zu diesem Termin mitzubringen. Das Zivilstandsamt stellt den Angehörigen das Formular „Bestätigung eines Todesfalles“ aus, als Grundlage für die weiteren öffentlichen Kontaktstellen.

In beiden Fällen sind weiter umgehend folgende Kontakte notwendig:


Kontaktnahme mit einem Bestattungsunternehmen. Nachstehend finden Sie eine Auflistung örtlicher bzw. regionaler Bestattungsinstitute:

Nebst den Bestattungsdienstleistungen vereinbart der Bestatter bei einer Kremation den Termin mit dem Krematorium.

 

Kontaktnahme mit dem zuständigen Pfarramt
Pastoralraum Gäu, Römisch Katholisches Pfarramt Egerkingen
Telefon 062 398 11 14
Reformierte Kirchgemeinde Gäu
Telefon 062 398 11 60

Im persönlichen Gespräch legt der Pfarrer mit den Angehörigen den Beerdigungstermin fest und bespricht mit ihnen die Gestaltung des Trauergottesdienstes bzw. der Abdankung in der Friedhofkirche Sandacker. Bitte bringen Sie zu diesem Termin die ärztliche Todesbescheinigung oder das Formular "Bestätigung eines Todesfalls" des Zivilstandsamtes sowie einen Lebenslauf des/der Verstorbenen mit. Der Trauergottesdienst bzw. die Abdankung wird zwischen 09.00 Uhr und 14.00 Uhr festgesetzt. An Samstagnachmittagen, Sonntagen und allgemeinen Feiertagen dürfen keine Beisetzungen oder Bestattungen vorgenommen werden.

 

Meldung des Todesfalls auf der Gemeindeverwaltung
Zentrale Dienste, Bahnhofstrasse 22
Telefon 062 387 71 71, zentraledienste@egerkingen.ch
Sie können uns den Todesfall persönlich, telefonisch oder per E-Mail melden. Bitte reichen Sie uns gleichzeitig die ärztliche Todesbescheinigung oder das Formular "Bestätigung eines Todesfalls" des Zivilstandsamtes ein. Die Verwaltung organisiert anschliessend in Absprache mit Ihnen die Beisetzung.
 

Art der Grabstätten, Gebühren
Auf dem Friedhof Sandacker in Egerkingen bestehen folgende Beisetzungs-/ Bestattungsmöglichkeiten:

  • Urnenbeisetzung in Urnengrab
  • Urnenbeisetzung in Höckergrab
  • Urnenbeisetzung in Urnennische
  • Urnenbeisetzung in Gemeinschaftsgrab, mit oder ohne Beschriftung
  • Urnenbeisetzung in Familiengrab
  • Erdbestattung in Reihengrab
  • Erdbestattung in Familiengrab

Gerne informieren wir Sie anhand einer Fotodokumentation über die verschiedenen Beisetzungs-/Bestattungsmöglichkeiten.

Weitere Informationen, inbesondere auch zu den Gebühren, finden Sie in der Bestattungs- und Friedhofordnung der Einwohnergemeinde Egerkingen.


Beschaffung Sterbeurkunde für Behörden
Todesscheine (schweizerische oder internationale) können beim zuständigen Zivilstandsamt des Todesortes telefonisch bestellt werden.


Aufnahme des Inventars
Gemäss Verfügung des Regierungsrates des Kantons Solothurn vom 18. August 1959 ist nach jedem Todesfall innerhalb von 30 Tagen ein Inventar aufzunehmen, sofern die verstorbene Person Vermögen hinterlässt. Hinterlässt der Erblasser kein Vermögen, ist die Vermögenslosigkeit zu bescheinigen.
Die Inventurbeamtin nimmt nach Eingang der zivilstandsamtlichen Todesmeldung mit den Angehörigen Kontakt auf.

Zugehörige Objekte

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