Abstimmungen Wahlen
Stimmen und Wählen heisst, Staat und Gemeinde aktiv mitgestalten. Versäumen Sie darum keinen Gang zur Urne. Das Wahllokal befindet sich im Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 22. Es kann nur mit dem durch die Post vor jeder Abstimmung oder Wahl zugestellten Stimmrechtsausweis gestimmt werden. Für die vorzeitige Stimmabgabe auf dem Korrespondenzweg ist der Stimmrechtsausweis in das Fester des Zustellkuvert zu schieben und nach Einlegen des/der Stimmzettel ist das Zustellkuvert zu verschliessen. Der Stimmrechtsausweis muss jedoch persönlich unterschrieben und bis spätestens 21.00 Uhr am Wahl- oder Abstimmungssamstag im Abstimmungs-Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung eingeworfen oder per Post eingetroffen sein. Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürger und -bürgerinnen, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt und in der Gemeinde gesetzlichen Wohnsitz haben. Am Abstimmungssonntag zählt das Wahlbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten des Gemeindehauses ausgehängt und im Internet publiziert. |
