Abmelden bei der Gemeinde
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute! Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister Egerkingen abmelden können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei der Einwohnerkontrolle im Gemeindehaus Egerkingen abmelden. Sind Sie Schweizerbürgerin oder Schweizerbürger, benötigen wir für die Abmeldung den
Besitzen Sie eine andere Staatsbürgerschaft, benötigen wir von Ihnen den
Die persönliche Abmeldung ist kostenlos. Sie können Ihre Abmeldung aber auch schriftlich oder online (siehe Online-Schalter) vornehmen. Dann müssen Sie uns die verlangten Unterlagen per Post zustellen. Im Falle einer schriftlichen oder Online-Abmeldung stellen wir eine Gebühr von Fr. 20.00 in Rechnung.
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