Abmeldung bei der GemeindeSie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute! Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister Egerkingen abmelden können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei der Einwohnerkontrolle im Gemeindehaus Egerkingen abmelden. Sind Sie Schweizerbürgerin oder Schweizerbürger, benötigen wir für die Abmeldung den
Besitzen Sie eine andere Staatsbürgerschaft, benötigen wir von Ihnen den
Die persönliche Abmeldung ist kostenlos. Sie können Ihre Abmeldung aber auch schriftlich oder online (siehe Online-Schalter) vornehmen. Dann müssen Sie uns die verlangten Unterlagen per Post zustellen. Im Falle einer schriftlichen oder Online-Abmeldung stellen wir eine Gebühr von Fr. 20.00 in Rechnung. Online-DiensteDie Einwohnergemeinde Egerkingen bietet neben umfangreichen Informationen einen virtuellen Online-Schalter an.Kein Online-Schalter aus rechtlichen Gründen gilt für folgende Dienstleistungen:
Für die oben genannten Dienstleistungen bitten wir Sie, persönlich auf der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten oder nach tel. Voranmeldung vorzusprechen. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen im folgenden Dokument: Nutzungsbedingungen Internet.
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