Baubewilligungsverfahren
Baugesuch einreichen
Sie planen ein Bauprojekt und möchten ein Baugesuch einreichen? Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen rund um den Ablauf, von den ersten Abklärungen bis zur Bauabnahme.
Bebaubarkeit klären
Bevor Sie ein Bauprojekt starten, sollten Sie abklären, welche Rahmenbedingungen für Ihr Grundstück gelten. Diese beeinflussen die Anforderungen an das Baugesuch sowie den weiteren Ablauf.
Grundsätzlich wird zwischen folgenden Fällen unterschieden:
- Ordentliches Verfahren innerhalb der Bauzone
- Ordentliches Verfahren innerhalb der Bauzone mit Gestaltungsplanpflicht
- Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (z. B. landwirtschaftliche Bauten)
Bewilligungspflicht prüfen
Handelt es sich um ein bewilligungspflichtiges Vorhaben?
Das Errichten oder Ändern von ober- und unterirdischen Bauten und Anlagen ist in der Schweiz grundsätzlich bewilligungspflichtig. Vor Baubeginn ist daher ein Baugesuch bei der zuständigen Bauverwaltung einzureichen.
Ausnahmen:
In § 3ter* der KBV (Kantonale Bauverordnung KBV)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ist festgelegt, welche Bauvorhaben keine Baubewilligung benötigen wie z.B. Einfriedungen bis zu einer Höhe von 1.20m oder unbeheizte Bauten mit einer überdeckten Fläche bis 10m2 (inkl. Dachvorsprünge) und einer Fassadenhöhe bis 2.50m, soweit sie weder bewohnt noch gewerbliche genutzt werden. Diese und weitere Ausnahmen gelten jedoch nicht für Bauten in Ortsbildschutzzonen oder anderen Schutzzonen.
Baugesuch einreichen
Für die Einreichung eines Baugesuchs sind die je nach Vorhaben erforderlichen Gesuchs Formulare auszufüllen. Diese können über den Online-Schalter bezogen werden.
Die Unterlagen (Formulare, Pläne und weitere Beilagen) sind vollständig und in der vorgeschriebenen Anzahl bei der Bauverwaltung einzureichen.
Zur Unterstützung steht ein Leitfaden für die Eingabe von Baugesuchen zur Verfügung.
Je nach Projekt sind zusätzliche Bewilligungen kantonaler Fachstellen erforderlich. Die entsprechenden Unterlagen sind zusammen mit dem Baugesuch bei der Bauverwaltung als Leitbehörde einzureichen.
Prüfung und Publikation
Sobald das Baugesuch vollständig vorliegt und keine offensichtlichen Mängel aufweist, wird es publiziert (Anzeiger Thal Gäu Olten).
Die Publikation erfolgt während 20 Tagen. In dieser Zeit können Einsprachen eingereicht werden.
Bauprofile erstellen
Bei Neubauten sowie bei An- und Aufbauten und Terrainveränderungen ist ein Baugespann (Bauprofile) zu erstellen.
Dieses muss spätestens am Tag der Publikation stehen.
Baubewilligung
Nach Abschluss der Prüfung, abgeschlossener Behandlung allfälliger Einsprachen sowie vorliegen aller Nebenbewilligungen, wird die Baubewilligung als Verfügung mit Bedingungen und Auflagen erteilt.
Bitte beachten Sie, dass die Bewilligung erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist von 10 Tagen rechtskräftig wird.
Baubeginn
Mit den Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt.
Meldepflicht / Baukontrolle
Während der Bauausführung sind der Bauverwaltung folgende Baustadien zu melden:
- Baubeginn
- Erstellung des Schnurgerüsts
- Vollendung des Rohbaus sowie der Feuerungsanlagen und der Wärmedämmung
- Fertigstellung der Wasser- und Kanalisationsanlagen (vor dem Eindecken)
- Vollendung der Bauten und Anlagen (vor dem Bezug)
Bauabnahme
Nach Abschluss der Bauarbeiten ist die Fertigstellung des Bauvorhabens der Bauverwaltung zu melden.
Im Rahmen der Bauabnahme wird überprüft, ob das Bauvorhaben gemäss Baubewilligung sowie den genehmigten Plänen und Auflagen ausgeführt wurde.
Allfällige Mängel oder Abweichungen sind vor der Nutzung zu beheben. Je nach Bauvorhaben können zusätzliche Abnahmen durch Fachstellen erforderlich sein.
Gebühren
Für die Prüfung und Bewilligung eines Baugesuchs werden Gebühren erhoben. Deren Höhe hängt vom Bauvorhaben ab.
Die entsprechenden Bestimmungen finden Sie im:
- Baureglement Anhang I: Gebühren
- Reglement über Grundeigentümerbeiträge und – gebühren
Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn weitere Fachstellen in das Verfahren einbezogen werden.
Übersicht und Hilfsmittel
Für die erfolgreiche Einreichung eines Baugesuchs ist eine sorgfältige Vorbereitung entscheidend. Die folgenden Hilfsmittel unterstützen Sie dabei:
- Baugesuchsformular
- Leitfaden zur Eingabe eines Baugesuchs
- Baureglement
- Zonenreglement
- Zonenplan
- Erschliessungsplan
- Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften (falls vorhanden)
Je nach Bauvorhaben können weitere Unterlagen oder Abklärungen erforderlich sein (z. B. zusätzliche Nachweise (Schadstoffuntersuchung bei Umbauten) oder Nebenbewilligungen von Fachstellen (SGV Solothurnische Gebäudeversicherung)). Bei komplexeren Bauvorhaben oder Unsicherheiten empfiehlt es sich, eine Fachperson (z. B. Architektin/Architekt oder Bausachverständige/r) beizuziehen.
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Bauverwaltung | 062 387 71 22 | Kontaktformular |
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