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Winterdienst

Der Werkdienst ist für den reibungslosen Winterdienst in der Einwohnergemeinde Egerkingen zuständig. Er trifft basierend auf dem vom Gemeinderat erlassenen Winterdienstkonzept die notwendigen Anordnungen und Entscheide.

Der Winterdienst umfasst den Schneebruch und die Glatteisbekämpfung auf allen Strassen und Fusswegen in bewohnten Gebieten, sofern deren Notwendigkeit ausgewiesen ist und der Zustand eine rationelle Arbeitsweise erlaubt. Die öffentlichen Parkplätze sind in den Winterdienst miteinzubeziehen. Auch ausserhalb bewohnter Gebiete wird der Winterdienst ausgeführt, sofern ein öffentliches Interesse besteht (Zufahrt Reservoirs, Siedlungen etc.). Ein allfälliger Winterdienst auf privaten Strassen und Grundstücken wird freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht übernommen (vorbehalten bleiben rechtlich vereinbarte im Grundbuchamt eigentragene Dienstbarkeiten). Jegliche Haftpflicht, die sich aus dem Winterdienst auf privaten Strassen ableiten lässt, wird abgelehnt und den Eigentümern überbunden.

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