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Anlassbewilligung

Mit dem neuen Wirtschafts- und Arbeitsgesetz des Kantons Solothurn (WAG), welches per 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, sind neu die Einwohnergemeinden zuständig für die Erteilung von Anlassbewilligungen.
Die Kompetenzübertragung vom Kanton an die Gemeinden erfolgte, da diese mit den örtlichen Gegebenheiten besser vertraut sind.

Im Polizeireglement der Einwohnergemeinde Egerkingen, welches ebenfalls per 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, sind u.a. auch Bestimmungen des WAG zu den Themen Gaststätten, Ladenöffnungszeiten und Anlassbewilligungen zu finden, im Anhang werden die Gebühren geregelt.

Die Anlässe und Veranstaltungen im Dorf werden grossmehrheitlich durch die Dorfvereine initiiert und organisiert. Eine grosse Zahl dieser Anlässe finden in den gemeindeeigenen Räumen und Anlagen statt.

Um zeitliche und räumliche Überschneidungen zu vermeiden, koordiniert die Verwaltung jeweils im Herbst sämtliche Sport- und Kulturanlässe der Vereine und Institutionen für das kommende Jahr. Den aktuellen Veranstaltungskalender finden Sie hier.

Zum Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zur Durchführung eines Anlasses / einer Veranstaltung geht es hier.

Informationen zum Thema Veranstaltungssicherheit finden Sie unter Dokumente im nachstehenden Flyer und unter folgendem Link.

Zugehörige Objekte

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