Kopfzeile

Inhalt

Hundesteuerbezug

Hundedatenbank AMICUS
Seit dem 1. Januar 2016 ist die Hundedatenbank AMICUS in Betrieb. Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in dieser Datenbank registriert sein. Die Halterinnen und Halter sind dafür verantwortlich, dass die hinterlegten Daten stimmen.

Abgabeneinzug
Gemäss dem Gesetz über das Halten von Hunden sind alle Halterinnen und Halter von Hunden verpflichtet, in ihrer Wohnsitzgemeinde für jeden meldepflichtigen, im Kanton gehaltenen Hund eine jährliche Abgabe zu entrichten. Der Bezug erfolgt durch die Einwohnergemeinden.

Von der Abgabe befreit sind Hunde, die am Stichtag 1. April noch nicht drei Monate alt sind, Diensthunde der Armee, der Polizei und des Grenzwachtkorps, Blindenführhunde sowie Hunde, für die der/die Hundehalter/in die Abgabe bereits in einer anderen Gemeinde des Kantons oder in einem anderen Kanton entrichtet hat. 

Die Einwohnergemeinde Egerkingen hat die jährliche Abgabe auf CHF 120.- festgelegt. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Hundesteuer von CHF 80.- und der Kennzeichnungskontrollgebühr des Kantons von CHF 40.-. Alle in der Hundedatenbank AMICUS registrierten und in Egerkingen wohnhaften Halter/innen von Hunden erhalten eine Rechnung, zusammen mit Informationen des Kantons.

Nach dem 30. April wird eine zusätzliche Mahngebühr von CHF 50.- auf nicht bezahlten Abgaben erhoben.

Der Bezug der Abgabe wird vorgängig jeweils im Anzeiger Thal Gäu Olten sowie auf der Gemeindewebsite in der Rubrik "Neuigkeiten" publiziert.

Abschaffung der Hundemarke und des obligatorischen Sachkundenachweises 1 & 2 (SKN)
Im Kanton Solothurn wurde die Hundemarke per 1. Januar 2017 abgeschafft. Gleichzeitig hat das Bundesparlament entschieden, den obligatorischen Sachkundenachweis für Hundehalterinnen und Hundehalter abzuschaffen.

Verwendung der Hundesteuer
Mit der Hundesteuer wird der administrative Aufwand der Verwaltung für den Bezug, die Anschaffung der ROBIDOG-Hundekot-Entsorgungssysteme sowie die Dienstleistungen des Werkhofes wie Leerung und Unterhalt finanziert.

Vom kantonalen Amt für Landwirtschaft finden Sie hier weitere Informationen und Merkblätter für Hundehalter.

Preis

CHF 120.00
Hund

Zugehörige Objekte

Name
Merkblatt für Hundehalter.pdf Download 0 Merkblatt für Hundehalter.pdf
Informationen zu AMICUS.pdf Download 1 Informationen zu AMICUS.pdf
Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt