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Einbürgerungsverfahren

Ordentliche Einbürgerung ausländische Staatsangehörige

Die Abteilung Zentrale Dienste der Einwohnergemeinde Egerkingen ist im Auftrag der Bürgergemeinde Egerkingen für das Einbürgerungsverfahren auf kommunaler Ebene verantwortlich und erste Anlaufstelle, wenn Sie das Gemeindebürgerrecht von Egerkingen und damit auch das Kantons- und das Schweizerbürgerrecht erwerben möchten. 

Vor der Kontaktaufnahme können Sie überprüfen, ob Sie die Einbürgerungsvoraussetzungen bereits erfüllen. Infos zu den Einbürgerungsvoraussetzungen und zum Verfahren finden Sie hier.


Erleichterte Einbürgerung ausländische Staatsangehörige

Ausländische Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern, die seit einem Jahr in der Schweiz wohnen, können die erleichterte Einbürgerung nach einer dreijährigen Ehedauer beantragen, sofern sie insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gewohnt haben. Wer eng mit der Schweiz verbunden ist, kann die erleichterte Einbürgerung bei der zuständigen schweizerischen Vertretung selbst bei Wohnsitz im Ausland beantragen. Bedingung in diesen Fällen ist allerdings, dass die Ehe mit einer Schweizerin oder einem Schweizer seit mindestens sechs Jahren besteht.

Weiter können ab 15. Februar 2018 Personen der dritten Generation ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen.

Für die erleichterte Einbürgerung ist das Amt für Gemeinden, Abteilung Zivilstand und Bürgerrecht in Solothurn zuständig. Bitte wenden Sie sich direkt an diese Amtsstelle. 

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