Öffentliche Planauflage Ausbau Am Stalden
Öffentliche Planauflage
Gestützt auf § 111 des kantonalen Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 und § 15 ff der kantonalen Grundeigentümerbeitragsverordnung vom 3. Juli 1978 sowie aufgrund des Grundeigentümerbeitrags- und –gebührenreglements der Gemeinde Egerkingen werden die nachfolgend aufgeführten Pläne mit den dazugehörenden Berechnungen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
AUSBAU AM STALDEN
- Prov. Beitragspläne Kanalisation und Strasse 1:200 mit prov. Berechnung der Erschliessungsbeiträge
Auflagezeit: 28. Februar – 30. März 2020
während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Auflageort: Bauverwaltung, Bahnhofstrasse 22, 4622 Egerkingen
Die Beitragspflichtigen werden durch eingeschriebenen Brief zusätzlich orientiert.
Gegen den Beitragsplan kann während der Auflagefrist beim Gemeindepräsidium der Einwohnergemeinde Egerkingen zuhanden des Gemeinderates Einsprache erhoben werden. Einsprachen sind schriftlich einzureichen und zu begründen.
Der Gemeinderat.
Zugehörige Objekte
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20200204_Beitragsberechnung_prov_Am_Stalden.pdf | Download | 0 | 20200204_Beitragsberechnung_prov_Am_Stalden.pdf |
20200204_Prov_Beitragsplan_Kanalisation.pdf | Download | 1 | 20200204_Prov_Beitragsplan_Kanalisation.pdf |
20200204_Prov_Beitragsplan_Strasse.pdf | Download | 2 | 20200204_Prov_Beitragsplan_Strasse.pdf |