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Öffentliche Planauflage Ausbau Am Stalden

28. Februar 2020

Öffentliche Planauflage

Gestützt auf § 111 des kantonalen Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 und § 15 ff der kantonalen Grundeigentümerbeitragsverordnung vom 3. Juli 1978 sowie aufgrund des Grundeigentümerbeitrags- und –gebührenreglements der Gemeinde Egerkingen werden die nachfolgend aufgeführten Pläne mit den dazugehörenden Berechnungen wäh­rend 30 Tagen öffentlich aufgelegt: 

AUSBAU AM STALDEN

  • Prov. Beitragspläne Kanalisation und Strasse 1:200 mit prov. Berechnung der Erschliessungsbeiträge

Auflagezeit: 28. Februar – 30. März 2020

während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Auflageort: Bauverwaltung, Bahnhofstrasse 22, 4622 Egerkingen 

Die Beitragspflichtigen werden durch eingeschriebenen Brief zusätzlich orientiert. 

Gegen den Beitragsplan kann während der Auflagefrist beim Gemeindepräsidium der Einwohnergemeinde Egerkingen zuhanden des Gemeinderates Einsprache er­hoben werden. Einsprachen sind schriftlich einzureichen und zu begründen.

Der Gemeinderat.

Zugehörige Objekte

Name
20200204_Beitragsberechnung_prov_Am_Stalden.pdf Download 0 20200204_Beitragsberechnung_prov_Am_Stalden.pdf
20200204_Prov_Beitragsplan_Kanalisation.pdf Download 1 20200204_Prov_Beitragsplan_Kanalisation.pdf
20200204_Prov_Beitragsplan_Strasse.pdf Download 2 20200204_Prov_Beitragsplan_Strasse.pdf