Sektionschef
Gemäss Verordnung über die Sektionskreise bildet Egerkingen einen Sektionskreis. Jedem Sektionskreis steht ein Sektionschef vor, der vom Kanton gewählt wird. Der Sektionschef übt Administrationsaufgaben aus zu Aushebungsvorarbeiten, Schiesspflicht, Militärpflichtersatz und Meldepflicht von in Egerkingen wohnhaften Schweizerbürgern im aushebungs- und militärpflichtigen Alter.
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