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Dienstleistung bürgernah und effizient

Inventuramt

Adresse: Bahnhofstrasse 22, 4622 Egerkingen
Telefon: 062 387 71 00
E-Mail: bartholdi@egerkingen.ch
Öffnungszeiten: Termin nach telefonischer Voranmeldung

Gemäss Verfügung des Regierungsrats des Kantons Solothurn vom 18. August 1959 ist nach jedem Todesfall innerhalb von 30 Tagen ein Inventar aufzunehmen, sofern die verstorbene Person Vermögen hinterlässt. Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Nachlass gesichert werden (EG ZGB § 173). Hinterlässt der Erblasser kein Vermögen, ist die Vermögenslosigkeit zu bescheinigen (EG ZGB § 183).

Der Inventurbeamte nimmt nach Eingang der zivilstandsamtlichen Todesmeldung mit den Angehörigen Kontakt auf.

Verordnung über die Inventaraufnahme und Schätzung im Erbgang 

Personen

NameFunktionTelefon
Bartholdi, JohannaInventurbeamtin062 387 71 00


Dienste

NameVerantwortlichTelefon
InventuraufnahmeInventuramt062 387 71 00

Publikationen

Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen im folgenden Dokument: Nutzungsbedingungen Internet.

Name Bestellen Laden
Verordnung über die Inventaraufnahme und Schätzung im Erbgang (pdf, 109.5 kB)
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Gemeindehaus

Bahnhofstrasse 22
4622 Egerkingen

Tel.: 062 387 71 71
Fax: 062 387 71 72
Mail: info@egerkingen.ch

Öffnungszeiten

Mo.        09.30 - 11.30 Uhr
             14.30 - 18.00 Uhr
Di. - Do. 09.30 - 11.30 Uhr
             14.30 - 17.00 Uhr
Fr.   durchgehend geöffnet
             09.30 - 14.00 Uhr