Feuerungskontrolle
| Adresse: | Rainackerstrasse 10, 4628 Wolfwil |
| Telefon: | 062 926 09 06 |
| Telefax: | 062 926 09 05 |
| E-Mail: | heinz_glauser@bluewin.ch |
Wer eine Feuerungsanlage betreibt, hat nach Bundesgesetz über den Umweltschutz, Luftreinhalte-Verordnung und nach
Kant. VO über die Kontrolle von Feuerungsanlagen sowie nach dem Gemeinde-Feuerungsreglement alle Vorkehren zu treffen, eine übermässige Verschmutzung der Luft zu verhüten.
Für den Vollzug der Feuerungskontrolle wird das Modell „Liberalisierte Feuerungskontrolle unter Behördenaufsicht“ mit privater Vollzugsbeteiligung bei den Routinekontrollen (bei Anlage mit Service-Abonnement) und bei den Nachkontrollen, gewählt.
Zuständig und verantwortlich für die Feuerungskontrolle ist die Baukommission.
Der vom Gemeinderat gewählte Feuerungskontrolleur hat die Messung oder Kontrolle bei Feuerungsanlagen alle zwei Jahre gegen Gebühr zu wiederholen.
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