Grundsätzliches zur Abfallwirtschaft
Die ganze Abfall- und Entsorgungswirtschaft finanziert sich nach dem Verursacherprinzip, d.h. sämtliche Aufwendungen müssen über die Kehrichtgebühren gedeckt werden.
Die Gemeinde sorgt dafür, dass Siedlungs- und Sonderabfälle aus Haushaltungen gesammelt, richtig entsorgt oder der Wiederverwertung zugeführt werden. Für die Organisation und Überwachung der Abfallbeseitigung ist der Gemeinderat zuständig, für den Vollzug die Gemeindeverwaltung. Die Gemeinde unterscheidet folgende Benützerkategorien: - A Abfuhr bis 800 Liter pro Woche
- B Abfuhr bis 500 Liter pro Woche
- C1 Abfuhr exkl. Haushaltung
- C2 Abfuhr für Mehrpersonen-Haushaltung
- C3 Abfuhr für Einpersonen-Haushaltung
- S Selbstentsorger (über 800 Liter/Woche - Industrie-, Dienstleistungs- oder Gewerbebetriebe)
Die Gemeinde führt als Spezialfinanzierung eine Abfallrechnung. In der Abfallrechnung sind alle Einkünfte und Aufwendungen für die Sammlungen, den Transport, die Wiederverwertung und die Beseitigung der Abfälle zu verbuchen. Die Gemeindeversammlung entscheidet über die Höhe der mengenausgerichteten Grundgebühr und über die mengenabhängigen Sack-, Container- und Sperrgutgebühren für die Abfuhr von nicht wiederverwertbarem Siedlungsabfall und Sperrgut. Mit diesen Gebühren werden finanziert die Kosten für: - die Sammlung, den Transport und die Behandlung der Siedlungsabfälle
- die getrennte Sammlung
- die Verwertung der übrigen, verwertbaren Abfälle, wie Grüngut, Altpapier, Karton, Altglas, PET-Gebinde, Alu, Weissblech, Metalle, Textilien, Speiseöle, etc.
- die Sonderabfallentsorgung aus Haushalten, wie Batterien, Medikamente, Reinigungsmittel, Chemikalien, Säuren und Laugen, Pflanzenschutzmittel, etc.
- den Bau, Betrieb und Unterhalt der Abfallanlagen
- den allgemeinen Verwaltungsaufwand
- die Abgabe in den Altlastenfonds.
Nicht zuständig für die Entsorgung ist die Gemeinde für Sonderabfälle wie: - Kühlgeräte (Kühlschränke udgl.)
- Leuchtstoffröhren
- Elektro- und Elektronikgeräte (Haushaltgross- und -kleingeräte, Geräte der Bürokommunikation und der Unterhaltungselektronik)
Solche Geräte können - ungeachtet einer Ersatzanschaffung - kostenlos an die Verkaufs- und Fachgeschäfte zurückgegeben werden. Zu den einzelnen Siedlungs- und Sonderabfällen geben wir Ihnen unter Umwelt-Info sowie zur Abfall-Problematik im Allgemeinen im Abfallreglement detailliert Auskunft.
|
|