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Informationen aus dem Gemeinderat

16. Juni 2020

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 10.06.2020 nachstehende Geschäfte beraten und folgende Beschlüsse gefasst:

Gestaltungsplan Hotel Egerkingen
Mit Publikation im Anzeiger Thal Gäu Olten vom 07.05.2020 wurde das Mitwirkungsverfahren zum Gestaltungsplan Hotel Egerkingen gestartet, bis 25.05.2020 konnte die Bevölkerung dazu Stellung nehmen. Die Mitwirkung stiess nicht nicht auf grosse Resonanz, insgesamt gingen 3 Eingaben ein, welche die verantwortlichen Planer in einem Mitwirkungsbericht zusammenfassten. Generelle Opposition gegen das Projekt besteht nicht, die Planungsunterlagen können deshalb, vorbehältlich einer leichten Überarbeitung, zur öffentlichen Auflage freigegeben werden. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Eingaben, genehmigte den Mitwirkungsbericht und beschloss die öffentliche Planauflage.

Ersatz Wasserleitung Buchsgaustrasse
Nachdem die Gemeindeversammlung am 16.12.2019 den Investitionskredit für den Ersatz der Wasserleitung in der Buchsgaustrasse in der Höhe von CHF 140'000.– genehmigte, wurde zwischenzeitlich die Ausführungsplanung erstellt und die Submission durchgeführt. Die Realisierung ist nach den Sommerferien vorgesehen. Der Gemeinderat folgte dem Antrag der Werkkommission und erteilte die Aufträge für die Bau- und Sanitärarbeiten im Betrag von insgesamt CHF 91'172.95. Im Zuge dieser Arbeiten realisiert auch die Elektrizitätsversorgung Egerkingen (EVE) eine komplette Neuerschliessung der Liegenschaften in der Buchsgaustrasse.

Sanierung und Ausbau der Einschlagstrasse
Die Beratung des Geschäfts "Arbeitsvergabe der Planungsarbeiten für die Phasen Bauprojekt und Ausschreibung" wurde zurückgestellt. Das Geschäft soll von der Werkkommssion nochmals beraten und voraussichtlich an der nächsten Sitzung des Gemeinderates vom 01.07.2020 erneut traktandiert werden.

Coronavirus - Anpassung einzelner Massnahmen auf kommunaler Ebene
Nachdem der Bundesrat am 27.05.2020 weitere Lockerungsmassnahmen beschlossen hat, hat der Gemeinderat die bisher geltenden Massnahmen auf kommunaler Ebene ebenfalls überprüft und mit Inkrafttreten ab 10.06.2020 Folgendes beschlossen:

  • Seit dem 08.06.2020 stehen den Vereinen, welche über ein Schutzkonzept verfügen sowie Privatpersonen die Aussenanlagen der Sport- und Freizeitanlagen im Mühlematt und Kleinfeld wieder zur Nutzung zur Verfügung, Der Gemeinderat gibt nun auch die Sporthallen wieder frei, weiterhin geschlossen bleiben hingegen die Garderoben und Duschanlagen. Wird die Benützung der Garderoben und Duschanlagen dennoch gewünscht, hat der Verein die Kosten für deren Reinigung und Desinfektion durch ein professionelles Reinigungsunternehmen zur Hälfte zu übernehmen. Es wird mit Kosten von insgesamt CHF 600.- pro Reinigung/Desinfektion gerechnet, d.h. CHF 300.- trägt der Verein. Die Nutzung der Garderoben und Duschanlagen muss mindestens 10 Tage vor dem Anlass beim verantwortlichen Leiter Hausdienst angemeldet werden.
  • Es wurde ergänzend zum bereits erlassenen Schutzkonzept für das Schwimmbad ein «Schutzkonzept für die Öffnung, den Betrieb und die Nutzung der Sportanlage Mühlematt» erlassen.
  • Die Beschränkung der Teilnehmenden an Abdankungen auf den Familienkreis wird aufgehoben, die maximale Teilnehmerzahl wird von bisher 40 auf neu 50 Personen erhöht.

1. August-Feier 2020
Die allgemein geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln des BAG erschweren die Durchführung des traditionellen 1. August-Brunchs. Zwar könnten in Abständen von 2 m 4er-Tische vorgesehen werden, das Abstandhalten von 2 m dürfte beim Self-Service am Buffet jedoch zu grösseren zeitlichen Verzögerungen führen.

Aus diesem Grund hat der Gemeinderat auf Antrag der Kommission für Kultur, Gesellschaft und Soziales entschieden, die Feier abzusagen, an einzelnen Elementen der traditionellen Feier, wie dem Rösti-Essen und dem gemeinsamen Singen der Nationalhymne, möchte er aber dennoch auch im 2020 festhalten. Unter dem Motto «Gemeinsam feiern auf Distanz» ist deshalb folgendes Alternativprogramm vorgesehen:

  • Die Mitglieder des Gemeinderates und der Kommission für Kultur, Gesellschaft und Soziales verteilen vorgängig zum 1. August 2020 allen Haushaltungen eine Röstiportion. Diese wird mit einem Aufdruck versehen sein, u.a. mit dem Text der Landeshymne, dem Hinweis, dass um 19.00 Uhr während 10 Minuten die Glocken der St. Martinskirche, der Pauluskirche sowie der Santelkappelle läuten werden und mit dem Aufruf an die Bevölkerung, nach dem Verhallen des Glockengeläuts im Quartier bei offenem Fenster, auf dem Balkon oder Sitzplatz oder wo auch immer man sich gerade aufhält die 1. + 4. Strophe der Landeshymne zu singen.
  • Gemeindepräsidentin Johanna Bartholdi wird ihre traditionelle 1. August-Rede in Form einer Videobotschaft an die Bevölkerung richten, welche auf der Gemeindewebsite aufgeschaltet wird.
  • Als Erinnerung an den 1. August 2020, an welchem die offizielle Feier wegen Corona nicht stattfinden konnte, soll im Ort ein Holzbänkli aus Eiche, hergestellt von Simon Nünlist, Wolfwil, platziert werden, der genaue Standort ist noch offen.

«Umgang 2020»
Der Gemeinderat nahm Kenntnis davon, dass die Vereine auf die Durchführung des «Umgangs 2020» mit Vereinsstübli, welcher vom 28. - 30.08.2020 hätte stattfinden sollen, verzichten, da die Stübli unter den gegenwärtigen Voraussetzungen nicht betrieben werden können. Ob und in welcher Form der Gottesdienst, die Zeremonie und das anschliessende Platzkonzert abgehalten werden, ist noch offen. Der Entscheid liegt diesbezüglich bei der röm.-kath. Kirchgemeinde Egerkingen und der Musikgesellschaft Konkordia.

Damit entfällt auch das Neuzuzüger-Apéro, welches die Kommission für Kultur, Gesellschaft und Soziales jeweils im Rahmen des Umgangs organisiert sowie die Einladung jubilierender Egerkinger Jahrgänger zum Umgang. Die Neuzuzüger werden im Folgejahr eingeladen, die Einladung der jubilierenden Jahrgänger erfolgt in 4 Jahren wieder.

Seniorenfahrt 2020
Bekanntlich hat der Gemeinderat die Seniorenfahrt 2020 auf Antrag der Kommission für Kultur, Gesellschaft und Soziales provisorisch auf den 09.09.2020 verschoben, nun soll auf die Durchführung des Anlasses, ebenfalls auf Antrag der Kommission, ganz verzichtet werden. Die Seniorinnen und Senioren sollen stattdessen je einen Bon à CHF 20.- erhalten, einlösbar in allen Restaurants im Ort. Der Gemeinderat folgte dem Antrag der Kommission und genehmigte einen Kredit von CHF 9'000.-.