Kopfzeile

Inhalt

Veranstaltungsverbot gilt für den 1. Mai, die "Stäcklibuebe" und die Maitannli-Steller

23. April 2020

Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner

Der Sonderstab Corona Kanton Solothurn weist mit Nachdruck darauf hin, dass trotz erster Lockerungen, die der Bundesrat per 27. April 2020 festgelegt hat, das Versammlungs- und Veranstaltungsverbot nach wie vor besteht.

Weiterhin gilt: Gruppen von mehr als 5 Personen sind nicht erlaubt. Der Abstand von 2 Metern muss zwingend eingehalten werden.

Das bedeutet, dass sowohl Veranstaltungen zum 1. Mai wie auch die Aktivitäten der "Stäcklibuebe" dieses Jahr untersagt sind und somit auch von den Gemeinden nicht bewilligt werden können.

Der Sonderstab des Kantons Solothurn bittet die Jahrgänger um Verständnis. Besten Dank.