Bezug der Hundesteuer 2020
Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner
Gemäss Vollzugsverordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden, sind Hundehalter verpflichtet, für jeden im Kanton gehaltenen Hund, der vor dem 01.01.2020 geboren ist, eine jährliche Abgabe zu entrichten. In Egerkingen beträgt diese CHF 80.–, zuzüglich kantonale Kennzeichnungskontrollgebühr von CHF 40.–, total CHF 120.–.
Weitere Informationen zur Hundesteuerabgabe finden Sie nachstehend, Wissenswertes zur Registrierung unter folgendem Link.
Zugehörige Objekte
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Inserat Hundesteuer 2020.pdf | Download | 0 | Inserat Hundesteuer 2020.pdf |