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Bezug der Hundesteuer 2020

17. März 2020

Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner

Gemäss Vollzugsverordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden, sind Hundehalter verpflichtet, für jeden im Kanton gehaltenen Hund, der vor dem 01.01.2020 geboren ist, eine jährliche Abgabe zu entrichten. In Egerkingen beträgt diese CHF 80.–, zuzüglich kantonale Kennzeichnungskontrollgebühr von CHF 40.–, total CHF 120.–.
Weitere Informationen zur Hundesteuerabgabe finden Sie nachstehend, Wissenswertes zur Registrierung unter folgendem Link.

 

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