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Validierung der Gemeinderatswahlen vom 21.05.2017

15. Juni 2017
Nachdem innerhalb der 3-tägigen Beschwerdefrist (§ 160 GpR) keine Beschwerde erhoben wurde, hat der Gemeinderat die Gemeinderatswahlen vom 21.05.2017 am 14.06.2017 validiert.

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