Wahlbestätigungen Beamtenwahlen der Einwohnergemeinde und der Bürgergemeinde Egerkingen
Gemäss § 56 Abs. 1 der Gemeindeordnung der Bürgergemeinde anerkennt die Bürgergemeinde den Gemeindepräsidenten / die Gemeindepräsidentin und den Gemeindevizepräsidenten / die Gemeindevizepräsidentin der Einwohnergemeinde Egerkingen als ihre eigenen.
Als Gemeindepräsidentin der Einwohnergemeinde und der Bürgergemeinde gewählt ist:
Johanna Bartholdi, 1951, Dipl. Hotelier/Restaurateur SHV, FDP.Die Liberalen (bisher)
Als Gemeindevizepräsident der Einwohnergemeinde und der Bürgergemeinde gewählt ist:
Stephan von Arx, 1957, Mechaniker, CVP (bisher)
Einwohnergemeinde und Bürgergemeinde Egerkingen
Verwaltung
Rechtsmittel
Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl im Anzeiger (§§ 157 und 160 GpR i.V. m. § 21 Abs. 1 Bst. d VpR).
Zugehörige Objekte
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