Öffentliche Planauflage Neubau Wasserleitung Weberlochstrasse
Öffentliche Planauflage
Gestützt auf § 111 des kantonalen Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 und § 15 ff der kant. Grundeigentümerbeitragsverordnung vom 3. Juli 1978 sowie aufgrund des Grundeigentümerbeitrags- und –gebührenreglements der Gemeinde Egerkingen werden die nachfolgend aufgeführten Pläne mit den dazugehörenden Berechnungen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
Neubau Wasserleitung Weberlochstrasse
- Beitragsplan 1:200 mit prov. Berechnung der Erschliessungsbeiträge
Auflagezeit: 10. Oktober – 8. November 2019
während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten
der Gemeindeverwaltung
Auflageort: Bauverwaltung, Bahnhofstr. 22, 4622 Egerkingen
Die Beitragspflichtigen Grundeigentümer werden durch eingeschriebenen Brief zusätzlich orientiert.
Gegen den Beitragsplan kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat der Einwohnergemeinde Egerkingen Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und zu begründen.
Der Gemeinderat.
Zugehörige Objekte
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3812_1_Beitragsplan.pdf | Download | 0 | 3812_1_Beitragsplan.pdf |
ProvErschlBeitrage_190913.pdf | Download | 1 | ProvErschlBeitrage_190913.pdf |