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Öffentliche Planauflage Neubau Wasserleitung Weberlochstrasse

10. Oktober 2019

Öffentliche Planauflage

Gestützt auf § 111 des kantonalen Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 und § 15 ff der kant. Grundeigentümerbeitragsverordnung vom 3. Juli 1978 sowie aufgrund des Grundeigentümerbeitrags- und –gebührenreglements der Gemeinde Egerkingen werden die nachfolgend aufgeführten Pläne mit den dazugehörenden Berechnungen wäh­rend 30 Tagen öffentlich aufgelegt: 

Neubau Wasserleitung Weberlochstrasse

- Beitragsplan 1:200 mit prov. Berechnung der Erschliessungsbeiträge 

 

Auflagezeit: 10. Oktober – 8. November 2019

während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten

der Gemeindeverwaltung

Auflageort: Bauverwaltung, Bahnhofstr. 22, 4622 Egerkingen 

Die Beitragspflichtigen Grundeigentümer werden durch eingeschriebenen Brief zusätzlich orientiert. 

Gegen den Beitragsplan kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat der Einwohnergemeinde Egerkingen Einsprache er­hoben werden. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und zu begründen. 

Der Gemeinderat.

 

Zugehörige Objekte

Name
3812_1_Beitragsplan.pdf Download 0 3812_1_Beitragsplan.pdf
ProvErschlBeitrage_190913.pdf Download 1 ProvErschlBeitrage_190913.pdf