Kopfzeile

Inhalt

Öffentliche Planauflage Ausbau Am Stalden

1. Februar 2019

Gestützt auf § 111 des kantonalen Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 und § 15 ff der kant. Grundeigentümerbeitragsverordnung vom 3. Juli 1978 sowie aufgrund des Grundeigentümerbeitrags- und -gebührenreglements der Gemeinde Egerkingen werden die nachfolgend aufgeführten Pläne mit den dazugehörenden Berechnungen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:

 

AUSBAU AM STALDEN
Prov. Beitragspläne Kanalisation und Strasse 1:200 mit prov. Berechnung der Erschliessungsbeiträge

Auflagezeit:         1. Februar - 4. März 2019
                              während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Auflageort:          Bauverwaltung, Bahnhofstrasse 22, 4622 Egerkingen

 

Die Beitragspflichtigen werden durch eingeschriebenen Brief zusätzlich orientiert.

Gegen den Beitragsplan kann während der Auflagefrist beim Gemeindepräsidium der Einwohnergemeinde Egerkingen zuhanden des Gemeinderates Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und zu begründen.

Der Gemeinderat